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Handy-Blocker sind im Gefängnis untauglich

Archivmeldung vom 09.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Hightech-Verband BITKOM spricht sich gegen Handy-Störsender in Gefängnissen aus. Er reagiert hiermit auf ein Gesetzesvorhaben der baden-württembergischen Landesregierung. Sie will mit Hilfe von Störsendern verhindern, dass Gefangene per Handy kriminelle Absprachen treffen. „Störsender bringen wenig und schaden viel“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder mit Blick auf unerwünschte Nebenwirkungen.

Die Störsender könnten räumlich schlecht begrenzt werden und würden auch den Handy-Empfang in der Umgebung stören. BITKOM empfiehlt stattdessen strikte Sicherheitskontrollen, um den Schmuggel von Handys und anderen unerwünschten Geräten zu verhindern. Sobald Handys in Betrieb genommen werden, lassen sie sich außerdem leicht lokalisieren. Rohleder: „Es gibt also andere Möglichkeiten als Störsender, mit denen man den Handymissbrauch im Gefängnis gezielt unterbinden kann.“

Durch Störsender würden auch keine Notrufe mehr abgesetzt werden können. Justizangestellte könnten ihr Mobiltelefon ebenfalls nicht mehr nutzen. Zudem können die Gefangenen auf andere Geräte ausweichen. Handelsübliche Sprechfunkgeräte oder manipulierte Minisender werden von Handy-Blockern nicht automatisch erfasst, weil sie auf anderen Frequenzen senden. „Wenn die Haftanstalten alle Funkfrequenzen blockieren, funktioniert aber auch der Fernseh- und Radioempfang nicht mehr.“ Für die Störung von Mobilfunknetzen gibt es bisher keine gesetzliche Grundlage.

Quelle: Pressemitteilung BITKOM

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