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Bußgeldverfahren gegen Erzbistum Köln: Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung ermittelt im Fall des "Schuldenpriesters"

Archivmeldung vom 10.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wappen des Erzbistums Köln
Wappen des Erzbistums Köln

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Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Fall eines überschuldeten Kölner Priesters, für dessen Verbindlichkeiten samt fälliger Steuern das Erzbistum Köln insgesamt 1,1 Millionen Euro zahlte, hat die NRW-Finanzverwaltung ein Bußgeldverfahren gegen Verantwortliche des Bistums eingeleitet. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe) berichtet, hegt das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Köln den Verdacht, dass namentlich nicht zu ermittelnde Personen schuldhaft die Aufsichtsmaßnahmen unterlassen haben sollen, die eine Verletzung steuerlicher Pflichten verhindert hätten.

Das Erzbistum sprang 2015/2016 - wie es erklärt - aus Fürsorge für den Geistlichen ein, der sich in einer außergewöhnlichen Notlage befunden habe. Das Geld wurde einem Sondervermögen zur Verfügung des Erzbischofs, Kardinal Rainer Woelki, entnommen. Erst Jahre nach der Übernahme der Schulden fiel auf, dass dafür Lohnsteuern fällig gewesen wären. Nach einer Selbstanzeige des Erzbistums setzte das Finanzamt Nachzahlungen von 650.000 Euro an. In dem jetzt laufenden Bußgeldverfahren geht es um die Verantwortung für die unvollständigen Mitteilungen an das Finanzamt.

Woelki-Sprecher Jürgen Kleinkamp gab auf Anfrage des "Kölner Stadt-Anzeiger" keine Auskunft zum Stand des Verfahrens, über das die Finanzverwaltung das Erzbistum nach Informationen der Zeitung Mitte Juni in Kenntnis setzte. Das zuständige NRW-Finanzministerium verwies das Steuergeheimnis.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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