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Anwaltskanzlei will Namen von illegalen Pornofilm-Downloadern veröffentlichen

Archivmeldung vom 29.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
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Eine auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierte Anwaltskanzlei will ab dem 1. September eine Liste mit Namen von Nutzern veröffentlichen, die trotz Mahnungen weiter pornografische Filme illegal heruntergeladen haben. Es müssten sich jedoch lediglich diejenigen Internetnutzer auf eine Namensveröffentlichung einstellen, bei denen das Filesharing ein hohes Ausmaß erreicht habe.

Einwände hat der Deutsche Anwaltsverein, der die Veröffentlichung als grenzüberschreitend einschätzt. Damit der Name nicht auf der Liste erscheint, "müssten die Betroffenen wohl ihrerseits anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und versuchen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken", empfiehlt der Leipziger Staats- und Medienrechtler Christoph Degenhart.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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