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DUH leitet rechtliche Schritte wegen Falschbehauptung im VIG-Bericht der Bundesregierung ein

Archivmeldung vom 09.06.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Eine unzutreffende und die Seriosität der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) in Frage stellende Behauptung im Evaluierungsbericht der Bundesregierung zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat ein Nachspiel. Es geht um eine Passage in dem Bericht, in dem sich die Bundesregierung rühmt, sie habe "zur Sicherstellung einer größtmöglichen Unabhängigkeit und Objektivität der Untersuchung" für die Evaluierung wissenschaftliche Studien unter anderem bei der Philipps-Universität Marburg in Auftrag gegeben.

Ausdrücklich habe die Bundesregierung Wert darauf gelegt, dass auch "dem VIG gegenüber teilweise kritisch eingestellte Verbraucherorganisationen" befragt werden sollten. Leider habe die DUH jedoch "keine Zeit für ein Expertengespräch mit den mit der Vorbereitung der Evaluation beauftragten Wissenschaftlern gefunden".

Tatsächlich hat die DUH seitens der beauftragten Philipps-Universität Marburg gar keine Einladung zu einem Expertengespräch erhalten und konnte eine solche folglich auch nicht ablehnen. Die DUH wurde seinerzeit lediglich gebeten, schriftlich einen Fragebogen auszufüllen. Dieser Bitte ist die DUH ausführlich nachgekommen. "Die uns fälschlich unterstellte Verweigerungshaltung soll ganz offensichtlich Zweifel an der Glaubwürdigkeit der DUH und unserer vernichtenden Kritik am Verbraucherinformationsgesetz erzeugen. Anstatt sich mit den von der DUH benannten Kritikpunkten, insbesondere eines Industrieschutzes vor Verbraucherinteressen zu beschäftigen, greift Ministerin Aigner anscheinend zum Instrument der Diffamierung des Kritikers", erklärte der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die DUH hatte die innerhalb der Bundesregierung für das VIG zuständige Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) ebenso wie die Philipps-Universität Marburg in den vergangenen Wochen aufgefordert, die falsche Passage zu korrigieren und dies allen Adressaten des Evaluierungsberichts entsprechend mitzuteilen. Die DUH hat nunmehr rechtliche Schritte eingeleitet.

"Wir müssen auch deshalb insistieren, weil die Diskussion über das VIG im Verbraucherausschuss des Bundestags noch nicht abgeschlossen ist und sich nicht der Eindruck verfestigen darf, die Kritiker des missglückten Gesetzes hätten sich im Vorfeld der Diskussion entzogen, um hinterher lautstark zu protestieren. Und wir müssen uns endlich mit den von der DUH vorgebrachten inhaltlichen Kritikpunkten beschäftigen. Wir brauchen ein Verbraucherschutzgesetz das seinen Namen auch verdient", sagte Jürgen Resch. Jetzt gehe es um eine grundlegende Revision des Gesetzes, das sich bisher eher als "Verbraucherschutzverhinderungsgesetz" erwiesen habe. Die DUH hat dafür in ihrem Erfahrungsbericht zum VIG bereits konkrete Vorschläge unterbreitet. Die Bereitschaft der Bundesregierung zu mehr Transparenz im Verbraucherschutz wird sich an ihrer Bereitschaft zu einer grundlegenden Überarbeitung des VIG zeigen. 

Quelle: DUH

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