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Nach Urteil: Mediziner fordert finanziellen Schutz für Samenspender

Archivmeldung vom 08.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Intrazytoplasmatische Spermieninjektion an einer Eizelle
Intrazytoplasmatische Spermieninjektion an einer Eizelle

Lizenz: Clinica e centro de pesquisa em reprodução humana Roger Abdelmassih
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Mediziner Andreas Hammel, Leiter der Erlanger Samenbank, hat einen finanziellen Schutz für Samenspender gefordert und anlässlich des aktuellen Urteils des Oberlandesgerichts Hamm für klare gesetzliche Regelungen plädiert. Nun sei "der Gesetzgeber gefordert, endlich Abhilfe zu schaffen und entsprechende Regelungen zu verabschieden, die eben ausschließen, dass der Spender finanziell belastet werden kann", sagte Hammel am Mittwoch in einem Interview mit dem Deutschlandfunk.

Das hat das Oberlandesgericht Hamm am Mittwoch entschieden, dass die Tochter eines Samenspenders ein Recht darauf hat, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Die Entscheidung des Gerichts könnte zahlreiche weitere Klagen nach sich ziehen. Dieses Urteil sei aber "ein Sonderfall", so Hammel, "weil das Spenderkind, was geklagt hatte, in den frühen 90er-Jahren mit Spendersamen gezeugt wurde, und zu diesem Zeitpunkt war es vollkommen normal, dass den Samenspendern Anonymität zugesichert wurde, und die Unterlagen mussten nach meiner Kenntnis auch nur zehn Jahre aufbewahrt werden. Das ist das Dilemma in diesem Fall." Bereits im Jahr 1989 hatte der Bundesgerichtshof festgelegt, dass es zum Grundrecht eines Kinder gehöre, Auskunft über die eigene genetische Abstammung zu erhalten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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