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Deutscher Kinderschutzbund zum Umgang mit Bußgeldern und Geldauflagen

Archivmeldung vom 09.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Am 2. März 2015 ist das Strafverfahren gegen Herrn Edathy wegen des Besitzes von Kinderpornografie gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro eingestellt worden. Diese Geldauflage ist dem DKSB Landesverband Niedersachsen zugesprochen worden.

Am 3. März 2015 hat der Landesverband Niedersachsen das Landgericht Verden gebeten, einen anderen Empfänger für die Geldauflage im Fall Edathy zu bestimmen, mit der Begründung: "Auch aufgrund persönlich und öffentlich an uns herangetragener Resonanz hat der Vorstand des Niedersächsischen Kinderschutzbundes nach reiflicher Überlegung entschieden, diesen moralischen Widerspruch für sich nicht lösen zu können."

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, hat diese Entscheidung begrüßt: "Herr Edathy hat keinerlei Einsicht oder Reue gezeigt. Sein Geständnis war rein taktisch. Mit keinem Wort hat er das Leid der Opfer erwähnt. Damit hat er die Gefühle der Opfer massiv verletzt. Das beweisen zahlreiche Rückmeldungen von Opfern sexueller Gewalt, die den DKSB in der unmittelbaren Zeit nach Bekanntgabe der Verfahrenseinstellung gegen Herrn Edathy über verschiedene Kanäle wie E-Mail, Telefon oder Facebook erreicht haben. Das haben wir so noch nicht erlebt."

Nach der Entscheidung des Landesverbandes Niedersachsen sind jedoch Fragen aufgeworfen worden. Der DKSB hat in der Vergangenheit Geldauflagen und Bußgelder angenommen. Wie wird er in der Zukunft damit umgehen? Hat dieser Einzelfall etwas geändert? "Prinzipiell sind die Mittel bei uns am richtigen Platz, im Sinne eines allgemeinen Täter-Opfer-Ausgleiches. Denn die Zuweisungen werden auch künftig zur Therapie und Unterstützung von Kindern mit vergleichbarem Leid eingesetzt, um die sich der Deutsche Kinderschutzbund kümmert. Dazu bieten wir bundesweit viele Beratungsstellen und Kinderschutz-Zentren an", bekräftigte DKSB-Präsident Heinz Hilgers.

Im vorliegenden Fall hat das Auftreten von Herrn Edathy, das die Gefühle vieler vergleichbarer Opfer verletzt hat, es dem Deutschen Kinderschutzbund unmöglich gemacht, diese Geldauflage anzunehmen.

Quelle: Deutscher Kinderschutzbund e.V. (ots)

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