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"Willkürmaßnahme einer übergriffigen Justiz" – Michael Ballweg bleibt in Untersuchungshaft

Archivmeldung vom 01.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Michael Ballweg (2021) Bild: COMPACT TV (https://youtu.be/8JSoYI8xWTk) / Eigenes Werk
Michael Ballweg (2021) Bild: COMPACT TV (https://youtu.be/8JSoYI8xWTk) / Eigenes Werk

Das Verteidigerteam von Michael Ballweg informierte in einer aktuellen Presseerklärung über die jüngsten Entwicklungen im Falle des Inhaftierten. Das Landgericht Stuttgart hat eine eingereichte Haftbeschwerde der Verteidigung demnach zurückgewiesen. Das berichtet die Redaktion von "RT DE".

Weiter schreibt "RT DE" dazu: "Ende Juni 2022 wurde in den privaten Räumlichkeiten von Michael Ballweg eine richterlich genehmigte Hausdurchsuchung durchgeführt. Noch am selben Tag erfolgte durch die Staatsanwaltschaft der Haftbefehl für Ballweg. Nach seiner Festnahme sitzt er seitdem in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft.

In einer aktuellen Presseerklärung vom 30. September äußern sich die betreuenden Anwälte zur jüngsten Ablehnung der Haftbeschwerde der Verteidigung vom 11. September 2022. So heißt es zu den möglichen Beweggründen:

"Die Begründung zeigt aus Sicht der Verteidiger, dass hier mit erheblicher Belastungstendenz gegen den Gründer von Querdenken-711 ein juristisches Exempel statuiert werden soll. Der Hauptvorwurf besteht darin, dass Ballweg etwa 250.000 Euro Schenkungen zweckwidrig verwendet haben soll. Es besteht nicht der Vorwurf, dass er dieses Geld für sich verwendet haben soll, sondern dass er dieses Geld nicht gemäß den Wünschen der Schenker verwendet haben soll."

Rechtsanwalt Alexander Christ, Sprecher des Verteidigerteams, erläutert in dem Text der Mitteilung, dass ein dringender Tatverdacht nur dann vorausgesetzt werden könnte, wenn "überwiegend wahrscheinlich eine Straftat begangen worden ist". Er schlussfolgert daher:

"Selbst gemeinnützige Vereine dürfen vereinnahmte Spenden als Darlehen gewähren, es ist völlig unverständlich, wie man aus einem solchen Vorgang eine Strafbarkeit konstruieren möchte."

Christ bemängelt beim Vorgehen und vorliegender Argumentation des Landgerichts Stuttgart, dass weiterhin nicht berücksichtigt würde, dass "für Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Großdemonstrationen eine große Anzahl an Helfern erforderlich ist". Auch hierdurch würden dementsprechende Kosten entstanden sein, bei der seitens Ballweg und seinem Team vorliegenden Aufarbeitung diverser Großveranstaltungen. Die Kritik lautet daher in der Mitteilung:

"Allein hierfür sind Kosten von mehreren Zehntausend Euro entstanden. Das Landgericht hat entsprechenden Vortrag schlicht ignoriert und keinen der benannten Zeugen hierzu befragt."

Die Verteidigung widerspricht demnach der Auffassung der Richter vehement, "wonach auch nur ansatzweise ein dringender Tatverdacht bestehe", so die Mitteilung. Abschließend resümiert das Verteidigerteam:

"Es ist aus Sicht von Dr. Christ völlig unverhältnismäßig und eine reine Willkürmaßnahme einer übergriffigen Justiz, Michael Ballweg fortgesetzt seiner Freiheit zu entziehen. Für diese Maßnahme gibt es nach wie vor aus Sicht des Verteidigerteams nicht den geringsten sachlichen Anhaltspunkt, geschweige denn gesicherte Beweise."

Laut der Presseerklärung prüft die Verteidigung nun, ob eine weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt werden soll. Zugleich wird zeitnah entschieden, ob "der UN-Menschenrechtsrat über die Inhaftierung eines politischen Oppositionellen benachrichtigt werden soll, um Ermittlungen gegen die Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen", so der Wortlaut des Verteidigerteams von Michael Ballweg."

Quelle: RT DE

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