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Ist das Entsorgen von CDs im Müll ein Urheberrechtsverstoß?

Archivmeldung vom 18.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

BMG hatte bereits durchgesetzt, dass es einen Urheberrechtsverstoß darstellt, wenn man im Müll entsorgte Datenträger wieder herausholt. Nun verlangt Universal, dass bereits das Wegwerfen von CDs einen Urheberrechtsverstoß darstellt und man sich somit strafbar macht.

Der Hintergrund ist folgender: Radiosender, Magazine und sonstige für Promotion relevante Kanäle erhalten von der Musikindustrie sogenannte "Promo-CDs". Da die Absender aber dieses Material nicht mehr zurück nehmen, wird es von den Promotoren in den Müll entsorgt, aus denen die CDs entwendet werden.

Da man sich jedoch weigert, die CDs zurückzunehmen, müssen sich die Empfänger solcher Promo-CDs selbst um die Entsorgung kümmern, zu der kein Dritter Zugang haben soll. Man befürchtet für die Zukunft sogar, dass man als Käufer von CDs den Kaufbeleg jahrelang als Beweis für den Kauf aufbewahren muss.

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