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Unterlagenbeauftragte Birthler verteidigt Namensnennung von Stasi-Spitzeln

Archivmeldung vom 21.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Vor dem Urteil des Landgerichts Zwickau zur Veröffentlichung von Klarnamen früherer Stasi-Spitzel hat die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, die Namensnennung verteidigt.

"Der Verrat ist nicht geschützt. Es ist eine klare Entscheidung des Gesetzgebers, dass Aufarbeitung nicht anonym erfolgt, dass der Verrat benannt wird und die, die früher für das MfS arbeiteten, nicht anonym bleiben. Das Stasiunterlagengesetz ist in dieser Hinsicht deutlich, das hat der Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt", sagte Birthler dem Tagesspiegel (Dienstag-Ausgabe). "Was die Stasi im Leben von Menschen angerichtet hat, war das Werk von Menschen und hatte Gesichter und Namen", sagte Birthler weiter. Seit Anfang der 90er Jahre seien in der Stasi-Unterlagenbehörde rund 320.000 Auskünfte über Klarnamen von Stasi-Spitzeln erteilt worden und es habe weder Hexenjagd noch Selbstjustiz gegeben. Auch der IM Schubert, über den das Landgericht am Dienstag befinden wird,  werde sich nicht als Opfer stilisieren können. Dass das Gericht diesem "dreisten Versuch" nicht folge, sei für die Opfer auch anderer IMs "ein sehr wichtiges Signal".

Quelle: Der Tagesspiegel


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