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IHK: Nachtflugverbot darf Wettbewerbsfähigkeit nicht einschränken

Archivmeldung vom 05.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Holger Gräbner / pixelio.de
Bild: Holger Gräbner / pixelio.de

Das Nachtflugverbot für den Frankfurter Rhein-Man-Flughafen, das am Mittwoch verkündet wurde, darf die Wettbewerbsfähigkeit nach Ansicht von IHK-Geschäftsführer Andreas Freundt in den Nachtrandzeiten nicht einschränken. "Grundsätzlich sehen wir es als sehr positives Signal, dass der Flughafen in den Nachtrandstunden funktionsfähig bleibt, aber wir stehen natürlich vor neuen Herausforderungen, deren Folgen sind jetzt aber, denke ich, noch nicht abschätzbar," sagte Freundt im Deutschlandfunk.

Bereits vor zwölf Jahren hat sich die Industrie- und Handelskammer an einem sogenannten Mediationsverfahren beteiligt. Bei diesem forderte man ein Nachtflugverbot von 23 bis fünf Uhr. Eine große Herausforderung wird es nun jedoch sein, die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes zu stärken. "Es ist, denke ich, ganz wichtig, dass wir hier im städtischen Kontext zum einen die Belange der Wirtschaft, aber natürlich auch die ganze Diskussion um das hoch emotionale Thema Fluglärm hier ausgleichen müssen und abwägen müssen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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