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Vorsitzender des Bundes der Arbeitsrichter warnt vor Überlastung

Archivmeldung vom 10.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Robe der Richter (ordentliche Gerichtsbarkeit) im Landesdienst
Robe der Richter (ordentliche Gerichtsbarkeit) im Landesdienst

Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Arbeitsrichter warnen vor einer Überlastung durch immer komplexere Verfahren. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der Vorsitzende des Bundes der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit (BRA), Christoph Tillmanns: "Die Verfahren nehmen immer mehr an Komplexität zu." Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt stellt an diesem Mittwoch seinen Jahresbericht vor.

Zwar sei die Zahl der Rechtsstreitigkeiten wegen der besseren Wirtschaftslage zurückgegangen. 2014 verzeichneten die deutschen Arbeitsgerichte laut Statistik zur Arbeitsgerichtsbarkeit 502 272 Klagen, deutlich weniger als 2013 mit 523 764 Klagen. Dies führe aber nicht zu einer entsprechenden Arbeitserleichterung. "Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht werden erbitterter geführt", sagte Tillmanns. Grund dafür sei, dass sich immer mehr Anwälte spezialisierten: "Die Fälle werden bis ins letzte Detail aufgebohrt."

So würden Anwälte bei einer Kündigung wegen Krankheit häufig darauf bestehen, mehrere Ärzte zu befragen oder den Betrieb zu begehen. Während es früher häufig eine gütliche Einigung gab, habe sich die Zahl der Urteile in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Im Schnitt dauerten Prozesse drei Monate. "Sollte die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland stagnieren oder gar rückläufig sein, droht eine Verfahrensdauer von fast einem Jahr in der ersten Instanz", sagte Tillmanns. "Es gilt der Grundsatz, dass gutes Recht vor allem auch schnelles Recht ist."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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