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Erste Vioxx-Haftungsklage in Deutschland eingereicht

Archivmeldung vom 04.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Erstmals ist auch in Deutschland eine Haftungsklage wegen des Schmerzmittels Vioxx des US-Herstellers Merck anhängig. Dabei geht es nach einem Bericht des Tagesspiegels um den Fall einer Frau, die im Alter von 59 Jahren nach einem Herzinfarkt starb, nachdem sie das Medikament viereinhalb Jahre eingenommen hatte.

Der Berliner Anwalt Jörg Heynemann, der den Witwer vertritt, schätzt den Streitwert auf 150 000 Euro. Eingereicht wurde die Klage beim Landgericht Neuruppin. Weitere Haftungsklagen in Berlin und Köln sollen in den nächsten Wochen folgen.

Merck hatte vergangenen Monat zum zweiten Mal einen Vioxx-Prozess in den USA gewonnen. Die Jury eines Bundesgerichts in New Orleans sprach den Konzern von der Schuld am Tod eines 53 Jahre alten Mannes frei. Im August vergangenen Jahres hatte dagegen ein Gericht in Texas in einem ähnlichen Fall noch gegen Merck entschieden. Damals wurde einer Witwe Schadenersatz von über 250 Millionen Dollar zugesprochen. Diese Summe dürfte in der Berufung jedoch keinen Bestand haben.

Merck sieht sich allein in den USA mit mehreren tausend Klagen konfrontiert. Das Unternehmen hatte das Mittel 1999 auf den Markt gebracht und im September 2004 zurückgezogen, als es noch von rund 20 Millionen Menschen eingenommen wurde. Im Jahr 2003 setzte Merck mit dem Schmerzmittel mehr als 2,5 Milliarden Dollar um, was zehn Prozent seines Umsatzes ausmachte. Unter deutschen Anwälten ist umstritten, ob deutsche Vioxx-Patienten sich an deutsche oder amerikanische Gerichte wenden sollten. In den USA könnten höhere Schadenersatzsummen durchsetzbar sein, bisher sind dort mindestens vier Klagen aus Deutschland anhängig. Die Kanzlei Teipel & Heynemann hatte Standeskollegen, die dort klagen, aber vorgeworfen, falsche Hoffnungen zu wecken.

Heynemann hat den Schmerzensgeldanspruch in der Klage gegen die deutsche Merck-Tochter MSD nicht beziffert, schätzt ihn aber auf 50 000 Euro. Die Schadenersatzforderung von rund 100 000 Euro orientiert sich am Verdienst der Verstorbenen, die für die Deutsche Telekom in Berlin als Ingenieurin tätig war. Vioxx-Haftungsklagen gab es bisher in Deutschland nicht, lediglich so genannte Auskunftsklagen. Die Zahl der Vioxx-Fälle in Deutschland schätzen Experten auf 7000.

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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