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Jeder achte Mobilfunkkunde Opfer unzulässiger Abrechnungen

Archivmeldung vom 18.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Alexander Klaus / pixelio.de
Bild: Alexander Klaus / pixelio.de

In Deutschland ist jeder achte Mobilfunkkunde bereits Opfer von unzulässigen Abrechnungen über die monatliche Telefonrechnung geworden. Das geht aus einer bisher unveröffentlichten Studie des Marktforschungsinstituts Yougov im Auftrag des Bundesjustizministeriums hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt. Demnach habe das Problem des sogenannten "WAP-Billing", also der Abrechnung von nicht oder nicht bewusst bestellten Leistungen von Drittanbietern über die Mobilfunkrechnung, in den vergangenen zwei Jahren "einen deutlich größeren Umfang" angenommen, schreiben die Autoren.

Die Opfer sind der Studie zufolge zumeist junge, männliche Nutzer. Diese Gruppe ruft demnach häufiger Spiele-Apps auf, abonniert Klingeltöne oder konsumiert erotische Inhalte - die drei wichtigsten Einfallstore für "WAP-Billing"-Betrüger. Insidern zufolge entsteht jährlich ein geschätzter Schaden in zweistelliger Millionenhöhe.

Verbraucherschützer empfehlen, beim Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre einrichten zu lassen, so dass Fremdfirmen nicht einfach über die Handyrechnungen abkassieren können. Auch Nicole Maisch, verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, empfiehlt diesen Weg, sieht jedoch auch gesetzgeberischen Handlungsbedarf: "Wir fordern eine voreingestellte Drittanbietersperre, welche die Nutzerinnen und Nutzer durch ein Opt-In-Verfahren für die Anbieter, die sie wirklich wollen, wieder aufheben können", sagte sie der Redaktion.

Zudem müsse es eine digitale Bestätigungslösung geben, "um Abzocke mit untergeschobenen Verträgen wirksam zu unterbinden". "Hier ist Verbraucherschutzminister Heiko Maas in der Pflicht", sagte Maisch.

Kontext:

Yougov führte im Zeitraum vom 8. bis 15. August 2016 Onlinebefragungen durch, die Stichprobe umfasst rund 2000 Befragte, repräsentativ nach Alter, Geschlecht und Bundesland. "WAP-Billing" ist grundsätzlich legal, bietet aber die Möglichkeit für unzulässige Abrechnungen. Wer beispielsweise eine kostenfreie Spiele-App aufruft, bekommt mitunter Werbebanner von Drittfirmen gezeigt. Wer auf den Banner eines betrügerischen Unternehmens klickt, gelangt meist auf eine spezielle Internetseite. Diese Seiten sind meist kaum zu unterscheiden von seriösen Angeboten, allerdings greifen sie bei einem Klick die individuelle Nummer der SIM-Karte im Smartphone ab.

Mit dieser sogenannten MSISDN-Nummer können die Betreiber der Seite an den Mobilfunkanbieter (beispielsweise Telekom, Vodafone oder O2) herantreten und sich die Mobilfunknummer des Betroffenen übermitteln lassen. Damit können Betrüger im Regelfall sehr einfach ihre Forderungen auf die monatliche Handyrechnung des Opfers schreiben lassen - und über den Mobilfunkanbieter abrechnen lassen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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