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Private Verfassungsklage gegen Rundfunkgebühren für Computer

Archivmeldung vom 03.04.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Es gibt eine Verfassungsbeschwerde in Rundfunkfragen, die ausnahmsweise nicht ARD und ZDF eingereicht haben.

Am 31.03.2006 wurde beim Bundes­verfassungs­gericht in Karlsruhe eine Verfassungs­beschwerde gegen die Erweiterung der Rund­funk­gebühren­pflicht auf Internet-PC eingereicht. Die Verfassungs­beschwerde richtet sich gegen den achten Rund­funk­änder­ungs­staats­vertrag, der die ab dem 1.1.2007 in Kraft tretende Gebühren­pflicht für Internet-PC festlegt.

Beschwerde­führer der Verfassungs­beschwerde sind drei Personen, die ins­besondere als Frei­berufler und Gewerbe­treibende von der Neu­regelung direkt betroffen sind. Der Schrift­satz von Rechts­anwältin Petra Marwitz aus Frankfurt/Main verdeutlicht, dass die Aus­weitung der Rund­funk­gebühr auf Internet-PC ein Para­digmen­wechsel ist: „Durch die Erweiterung der Rund­funk­gebühren­pflicht auf so genannte neuartige Rund­funk­empfangs­geräte werden unverzicht­bare Gebrauchs­geräte zu gebühren­pflichtigen Rund­funk­empfangs­geräten“ erläutert die Medien­rechtlerin die Verfassungs­beschwerde. Bislang konnte jeder durch die Bereit­haltung eines Gerätes, welches einzig den Zweck hat, Rund­funk zu empfangen, selbst entscheiden, ob er die Rund­funk­gebühren­pflicht begründet. Bei den neuartigen Rund­funk­empfangs­geräten bestimmen die Rund­funk­anstalten durch die Wahl der Verbreitungs­wege, welche Geräte zu Rund­funk­empfangs­geräten werden.

Die Neuregelung trifft insbesondere die Selbstständigen, Handwerker und Gewerbe­treibenden mit Internet-PC, die kein Radio- und Fernseh­gerät zum Empfang bereithalten. Betroffen sind aber auch zahlreiche Personen, die in ihren Privat­räumen ihren Internet-PC nicht ausschließlich für private Zwecke nutzen (z. B. Lehrer, Richter, Studenten, Powerseller). Sie werden ab dem 1.Januar 2007 EUR 17,03 pro Monat für ihre Internet-PCs bezahlen müssen, obwohl sie mit ihrem PC ausschließlich arbeiten und nicht fernsehen. Auch für multimedia­fähige Mobiltelefone wird die GEZ ab dem 1.1.2007 zur Kasse bitten.

Die Verfassungs­beschwerde wird finanziell durch Spenden von Einzel­personen sowie durch die Bundes­architekten­kammer unterstützt. Die am 18. März 2006 in Frankfurt am Main gegründete Vereinigung der Rundfunk­gebühren­zahler (VRGZ) organisiert die Interessen der Betroffenen.

Pressemeldung: Vereinigung der Rundfunk­gebühren­zahler (VRGZ)

http://www.vrgz.org/index.html

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