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Deutsche Rentenversicherung Bund unterstützt Rentner bei der Abgabe der Steuererklärung 2005

Archivmeldung vom 23.05.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Finanzverwaltung hat für die Einkommensteuererklärung 2005 das neue Formular "Anlage R - Renten und andere Leistungen" herausgegeben. Um die Rentner beim Ausfüllen der Steuerformulare zu unterstützen, stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund auf Anfrage eine Mitteilung über die Rentenhöhe aus.

Diese beinhaltet den steuerrechtlich relevanten Bruttorentenbetrag für das Jahr 2005, der vom Rentner in die Anlage R übertragen werden kann. Auf diesen besonderen Service weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Durch das Alterseinkünftegesetz hat sich mit Wirkung vom 1. Januar 2005 an die steuerrechtliche Behandlung der Renten geändert; statt der bisherigen "Ertragsanteilsbesteuerung" findet nun regelmäßig die "nachgelagerte Besteuerung" Anwendung. Dies bedeutet, dass die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung künftig in der Auszahlungsphase zu versteuern sind. Im Gegenzug werden die Beiträge zur Altersvorsorge von der Steuer freigestellt. Hierbei kommen umfangreiche Übergangsregelungen und -fristen zum Tragen.

Sofern Steuerpflicht vorliegt, ist die Einkommensteuererklärung in der Regel bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Beim Ausfüllen der Steuererklärung selbst helfen z. B. Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Rentenversicherung Bund

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