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Gender Pay Gap 2022: Frauen verdienten pro Stunde 18 % weniger als Männer

Archivmeldung vom 30.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Frauen haben im Jahr 2022 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 18 % weniger verdient als Männer. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten Frauen mit durchschnittlich 20,05 Euro einen um 4,31 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (24,36 Euro). Im langfristigen Vergleich sank der unbereinigte Gender Pay Gap: Zu Beginn der Messung im Jahr 2006 betrug der geschlechterspezifische Verdienstabstand noch 23 %. Nach wie vor ist der unbereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland deutlich kleiner als in Westdeutschland: In Ostdeutschland lag er im Jahr 2022 bei 7 %, in Westdeutschland bei 19 % (2006: Ostdeutschland: 6 %, Westdeutschland: 24 %).

Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer verdienten im Schnitt 7 % weniger pro Stunde als ihre männlichen Kollegen

Für das Jahr 2022 hat das Statistische Bundesamt die Ursachen des Verdienstunterschieds zwischen Frauen und Männern erstmals anhand der neuen Verdiensterhebung analysiert. Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap (2022: 18 %) lassen sich rund 63 % der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. Die wichtigsten Ursachen für den Verdienstabstand sind demnach zum einen darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger als Männer in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Zum anderen arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit, was auch mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht.

Die verbliebenen 37 % des Verdienstunterschieds können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 7 %. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Berichtsjahr 2022 pro Stunde 7 % weniger als Männer (Westdeutschland: 6 %, Ostdeutschland: 9 %). Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, Geburt von Kindern oder Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als "Obergrenze" für Verdienstdiskriminierung zu verstehen.

Methodische Hinweise:

Keine Rückschlüsse im Vergleich zum Vorjahr möglich: Ergebnisse stammen erstmals aus neuer Erhebung mit zum Teil neuen Erhebungsmerkmalen

Die Ergebnisse für das Jahr 2022 sind aufgrund eines Wechsels der Datenquelle und der Erhebungsmethodik nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Bis zum Berichtsjahr 2021 wurden Ergebnisse zum Gender Pay Gap basierend auf der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung (VSE) berechnet, die letztmalig für das Berichtsjahr 2018 durchgeführt und anschließend fortgeschrieben wurde. Ab dem Berichtsjahr 2022 wurde die VSE durch die neue monatliche Verdiensterhebung abgelöst. Bei dieser fällt beispielsweise der Anteil der Verdienststärksten höher aus als noch in der Verdienststrukturerhebung. Da sich unter diesen Verdienststärksten mehr Männer als Frauen befinden, fällt die absolute Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten von Frauen und Männern im Berichtsjahr 2022 höher aus als noch im Vorjahr (2021: 4,08 Euro).

Aufgrund der Umstellung auf die neue Verdiensterhebung waren im Bereinigungsverfahren des Gender Pay Gap methodische Änderungen erforderlich. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der aktuellen Ergebnisse mit den Vorjahresergebnissen weiter erschwert. Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum Berichtsjahr 2018 betreffen den Austausch des Merkmals "Leistungsgruppe" durch "Anforderungsniveau", die Verwendung der Wirtschaftszweigabteilungen (Zweisteller) anstatt der Wirtschaftszweiggruppen (Dreisteller) sowie den Verzicht auf das Merkmal "differenzierter Regionstyp".

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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