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Bund Deutscher Kriminalbeamter zweifelt an Wirksamkeit von Fußfesseln

Archivmeldung vom 07.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Elektronische Fußfessel mit Basisstation in Frankreich
Elektronische Fußfessel mit Basisstation in Frankreich

Foto: Ctruongngoc
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach der Ermordung eines fünfjährigen Jungen in einer Asylunterkunft durch einen Täter mit elektronischer Fußfessel zweifelt der der Bund Deutscher Kriminalbeamter grundsätzlich an der Wirksamkeit von Fußfesseln. "Wir vom Bund Deutscher Kriminalbeamter halten die Fußfessel in solchen Fällen und bei echten Gefährdern für ein reines Scheininstrument, das Sicherheit vielfach nur vorgaukelt", sagte der stellvertretende BDK-Bundesvorsitzende Ulf Küch den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

"Als erfahrener Kriminalbeamter muss ich sagen: Ich kann nicht nachvollziehen, dass dieser Fußfesselträger in einer Flüchtlingsunterkunft leben durfte", sagte Küch weiter. Der Mann sei als Gewalttäter ja bekannt gewesen. Der Mann war nach Angaben der Ermitteler zum Christentum konvertiert und hatte sich rechtlich gegen seine Abschiebung nach Afghanistan gewehrt, so dass 2014 ein Abschiebeverbot ausgesprochen wurde.

Der BDK-Vize sieht darin keinen Einzelfall: "Dass muslimische Flüchtlinge in Deutschland zum Christentum konvertieren, halte ich für einen Trick, um im Land bleiben zu können", sagte Küch. "Muslime dürfen den Glauben nicht wechseln. Da muss schon viel passieren, dass Muslime ihre Religion aufgeben. Wenn die Abschiebung des Täters daran gescheitert ist, dass er seinen Glauben gewechselt hat, dann muss man nur eins und eins zusammenzählen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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