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Kaum Beweise gegen SS-Wachmann

Archivmeldung vom 24.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: ediathome / pixelio.de

Die Chancen, dass der aus den USA nach Deutschland abgeschobene mutmaßliche SS-Wachmann Jakiw P. vor Gericht kommt, sind gering. Das berichtet der "Spiegel". Das "allenfalls nachweisbare und somit auch allenfalls vorwerfbare Verhalten" P.s erschöpfe sich darin, eine "Ausbildung zum Wachmann" erhalten und "zumindest kurzfristig" jüdische Gefangene beaufsichtigt zu haben, sagte die Staatsanwaltschaft Würzburg. Sie stellte 2016 ein Ermittlungsverfahren ein: P. sei "weder eine unmittelbare eigenständige Beteiligung an Tötungsdelikten noch eine substanzielle Beihilfe zu Tötungsdelikten" nachzuweisen.

Seinerzeit berücksichtigte die Staatsanwaltschaft bereits das richtungweisende Urteil gegen Oskar Gröning, ehemaliger Buchhalter in Auschwitz. "Wir wissen nicht, in welchen Einheiten der Betreffende nach seiner Ausbildung im Lager Trawniki genau eingesetzt war, und können deshalb nicht beschreiben, wie seine Dienstausübung bestimmte Verbrechen unterstützt hat", sagte Jens Rommel, der Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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