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Neue Oberschule in Niedersachsen möglicherweise verfassungswidrig

Archivmeldung vom 09.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Niedersachsen
Wappen von Niedersachsen

Gegen die neue Oberschule von Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtags (GBD) verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Die Benachteiligung der Gesamtschulen verstoße möglicherweise gegen den Gleichheitsgrundsatz, warnen die Landtagsjuristen nach einem Bericht des Bremer "Weser-Kurier".

Es stelle sich die Frage, "inwieweit eine unterschiedliche Behandlung von Gesamtschulen und Oberschulen im Hinblick auf Artikel 3 Grundgesetz gerechtfertigt werden kann", schreibt der GBD in einer Stellungnahme zur Schulgesetznovelle der CDU/FDP-Koalition.

Zwar hätten die Eltern keine Ansprüche auf Bereitstellung bestimmter Schulformen, heißt es in der juristischen Expertise, die dem "Weser-Kurier" vorliegt. "Die organisatorischen Regelungen für die zulässigen Schulformen müssen aber in sich widerspruchsfrei sei; sonst wären die unterschiedlichen Auswirkungen dieser Regelungen auf die Planungshoheit der betroffenen Schulträger nicht zu rechtfertigen."

Die Landtagsjuristen rügen, dass die künftigen Oberschulen Haupt- und Realschulen ersetzen könnten, während Gesamtschulen nur ein Ergänzungsangebot sein dürften. Die Gesamtschulen seien auch bei der Gymnasialausbildung benachteiligt, dort sei diese nämlich zwingender Bestandteil. Die Oberschulen könnten, müssten aber nicht unbedingt Gymnasialzweige führen. Am Freitag beschäftigt sich der Kultusausschuss des Landtages mit der Kritik des GBD.

Quelle: Weser-Kurier

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