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"Wir sind weitaus mehr" Denkmal-Initiativen verweisen auf große Zahl privater Denkmaleigentümer

Archivmeldung vom 28.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Denkmahl (Symbolbild)
Denkmahl (Symbolbild)

Foto: Vitold Muratov
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Wenn der Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform die Besonderheiten von Baudenkmalen nicht mehr berücksichtigt, kann dies bei den betroffenen Denkmaleigentümern zu einer Abgabenerhöhung von bis zu vierzig Prozent führen.

Davor warnen gemeinsam sechs große Denkmalpflegeinitiativen nicht nur in einem Brief an Finanzminister Olaf Scholz, sondern auch in vielen Gesprächen mit einzelnen Abgeordneten und Fachleuten. Anstelle der entfallenden Ermäßigungsmöglichkeiten schlagen die bundesweit tätigen Einrichtungen einen pauschalen Denkmalabschlag von 25 Prozent vor. Eine solche unbürokratische Lösung entspräche der vergleichbaren, ebenfalls gemeinwohlorientierten Regelungen für den geförderten Wohnbau. Für die knapp 4 Prozent der unter Denkmalschutz stehenden Immobilien ist sie einfach umsetzbar.

Damit könnten nicht nur die typischen Belastungen von Baudenkmalen, wie Überalterung, Übergröße, nicht behebbare Baumängel, unorganischer Aufbau der Raumanordnung, nicht nutzbare Räume, u.a. ausgeglichen werden. Auch die bekannten Belastungen privater Denkmaleigentümer durch die gesetzliche Erhaltungspflicht, das Veränderungsverbot, Nutzungseinschränkung und große Unterhaltslasten würden mit dem Denkmalabschlag anerkannt und honoriert werden. Wichtig dabei ist eine einheitliche und bundesweite Regelung über das Steuerrecht.

Anlässlich des anstehenden Tages des offenen Denkmals am 8. September weisen die sechs Denkmalpflegeinitiativen ausdrücklich darauf hin, dass zwei Drittel der fast 800.000 Baudenkmale in Deutschland in privater Hand sind. Es sind die privaten Denkmaleigentümer, die den wesentlichen Beitrag zur Erhaltung unseres kulturellen Erbes leisten. Dazu zählen nicht nur die gern zitierten Besitzer von Schlössern und Burgen, sondern vor allem die Eigentümer von Hunderttausenden denkmalgeschützter Fachwerkbauten, ländlichen Anwesen, Bürgerhäusern, gründerzeitlichen Reihenhäusern und historischen Handwerker- und Kaufmannshäusern sowie die vielen Denkmale unterschiedlicher Gattungen, um die sich engagierte Fördervereine kümmern. Es sind nicht nur die unter Denkmalschutz stehenden Kirchen und Schlösser, die unsere Städte und Landschaften prägen, sondern gerade auch die Vielzahl privater Wohnbauten und Anlagen. Der Tag des offenen Denkmals am 8. September sei daher allen Politikern ans Herz gelegt, die in den nächsten acht Wochen über die Details der Grundsteuerreform zu entscheiden haben.

Die sechs bundesweit aktiven Organisationen, deren Mitglieder sich im Denkmalschutz engagieren oder die Interessen von privaten Denkmaleigentümern vertreten, haben ihren Lösungsvorschlag bereits dem zuständigen Fachausschuss des Bundestags übergeben. Zum Denkmalbündnis gehören die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, der Verein Schlösser und Gärten in Deutschland, die Interessengemeinschaft Bauernhaus, der Bund Heimat und Umwelt in Deutschland, die Deutsche Burgenvereinigung und der Bundesverband der Familienbetriebe Land und Forst.

Quelle: Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum (ots)

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