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Barth: Fund einer Granate aus dem zweiten Weltkrieg bei Born

Archivmeldung vom 29.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Polizei Barth
Bild: Polizei Barth

Am 28.04.2020 gegen 10:15 Uhr meldete ein Bürger dem Polizeirevier Barth, dass er auf einem Acker bei Born vermutlich Munition gefunden hat. Die eingesetzten Polizeibeamten sperrten den Fundort ab und nahmen Kontakt zum Munitionsbergungsdienst auf.

Die Spezialisten fanden heraus, dass es sich um eine circa 40 Zentimeter lange Flak-Granate aus dem zweiten Weltkrieg handelte, die noch funktionsfähig war. Solche Flugabwehrkanonen dienten damals der Küstenverteidigung. Die Granate hatte einen Durchmesser von 10,5 cm. Sie wurde durch die Mitarbeiter des Munitionsbergungsdienstes vom Fundort abtransportiert.

Bereits am 02.04.2020 fand ein Bürger an einer abgelegenen Stelle im Wald nördlich von Barth ebenfalls ein Kampfmittel aus dem zweiten Weltkrieg. Es handelte sich um eine Mörsergranate mit einem Durchmesser von acht Zentimetern (siehe Bild). Auch diese war noch scharf und im Gegensatz zur gestern gefundenen Granate nicht transportfähig. Aus diesem Grund wurde die Mörsergranate von den Spezialisten am Fundort kontrolliert gesprengt, nachdem der Fundort zuvor weiträumig abgesperrt wurde.

Bei beiden Einsätzen waren zu keiner Zeit Menschen in Gefahr. Die Polizei möchte in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass bereits bei dem Verdacht eines Granaten- oder Bombenfundes eine sofortige Einbeziehung der Polizei zwingend notwendig ist, um eine Gefahr für die Allgemeinheit auszuschließen. Von Kampfmitteln können Explosionsgefahr, Vergiftungs- und gesundheitsschädigende Gefährdungen, Brandgefahr und umweltschädigende Gefahren ausgehen. Die Größe und Form des Kampfmittels sagt nichts über die davon ausgehende Gefahr aus. Nach dem Auffinden sollte der Gegenstand nicht berührt und an der Fundstelle belassen werden.

Quelle: Polizeiinspektion Stralsund (ots)

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