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Lebensgefahr - "Pokémon Go - Jäger" im Gleis

Archivmeldung vom 29.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Pokémon GO
Pokémon GO

Lizenz: Fair use
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundespolizei wurde am Donnerstag, den 28. Juli, um 22.15 Uhr über eine Person im Gleis in der Ortslage Halberstadt informiert. Daraufhin wurde das betroffene Gleis sofort gesperrt. Eine zur Unterstützung angeforderte Streife des Polizeireviers Halberstadt fand den Mann sitzend neben einem Andreaskreuz an der Strecke vor. Er wurde sofort aus dem Gefahrenbereich herausgeholt. Eine Befragung des 33-Jährgen ergab, dass er "Pokémon Go" gespielt und dabei die Orientierung verloren hat. Der Mann war leicht angetrunken. Ihm war zu keiner Zeit bewusst, dass er sich mit seinem Handeln in akute Lebensgefahr begeben hatte.

Die Bundespolizei möchte aufgrund des aktuellen Sachverhaltes erneut auf die Gefahren hinweisen, denen sich der Mann arglos ausgesetzt hatte: Züge können Hindernissen nicht ausweichen. Ein 1200 Tonnen schwerer Zug mit 100 Stundenkilometern hat einen Bremsweg von über 1000 Metern. Windrichtungen beeinflussen die eigene Wahrnehmung eines heranfahrenden Zuges erheblich. Ein elektrisch betriebener Zug ist beispielsweise für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er sich schon im Vorbeifahren befindet. Von den Zügen geht eine enorme Sogwirkung aus. Deshalb appelliert die Bundespolizei "Bahnanlagen sind keine Spielplätze" und auch "Pokémon Go" darf nicht in der Nähe von oder auf Gleisen gespielt werden.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Magdeburg (ots)

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