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Verwaltungsgericht Düsseldorf stuft Pläne für CO-Pipeline als rechtswidrig ein

Archivmeldung vom 25.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Wappen von Düsseldorf
Wappen von Düsseldorf

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat die Pläne für die umstrittene CO-Pipeline im Rheinland für rechtswidrig erklärt. Das teilten die Richter am Mittwoch mit. Im Verfahren um die Pipeline des Chemiekonzerns Bayer hatte das Düsseldorfer Landgericht bereits am Dienstag eine weitere Prüfung der Leitung auf Erdbebensicherheit abgelehnt.

Eine solche Prüfung gehöre in die Planfeststellung, nicht in einen Prozess, so das Gericht. Bei der Pipeline handelt es sich um eine 67 Kilometer lange Rohrleitung, die das unsichtbare und geruchlose Kohlenmonoxid durch dicht besiedeltes Gebiet führen sollte. Der Bayer Konzern hatte die Zulassung der Pipeline bereits 2005 beantragt. Das Unternehmen will damit die beiden Standorte Dormagen und Krefeld verbinden, die das Gas für die Kunststoffproduktion benötigen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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