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Muslimische Beschneidungsfeiern bleiben Karfreitag verboten

Archivmeldung vom 27.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Jungen auf dem Weg zu einer türkischen Beschneidungszeremonie
Jungen auf dem Weg zu einer türkischen Beschneidungszeremonie

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Beschneidungsfeiern von Muslimen an Karfreitag bleiben in Köln verboten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwochausgabe und Online) nun endgültig entschieden. Damit ist ein entsprechendes Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts von 2015 rechtskräftig.

Nach Ansicht der Richter widerspricht der "unterhaltende Charakter" einer Beschneidungszeremonie, bei der "Gesang, Tanz sowie das Festmahl" zu den zentralen Elementen gehören, dem stillen Charakter des Karfreitags, der dem Gedenken an Kreuzigung und Tod Jesu gewidmet ist. Der Schutz des Feiertags überwiege das Interesse an einer Beschneidungsfeier, die - anders als Karfreitag - auch an anderen Tagen stattfinden könne, urteilten die Richter. Das OVG hatte diese Auffassung schon 2015 per Eilverfahren vorläufig bestätigt und nun auch die Zulassung eines Berufungsverfahrens abgelehnt. Geklagt hatte der Betreiber eines Veranstaltungssaals in Köln-Vogelsang. Er war mit einem Verbot von Beschneidungsfeiern in seinem Saal an Karfreitag durch die Stadt Köln nicht einverstanden.

https://www.ksta.de/koeln/urteil-beschneidungsfeiern-an-karfreitag-bleiben-untersagt-29934192

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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