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Karlsruhe-Neunburg vom Wald: Kurioser Fund in der Oberpfalz

Archivmeldung vom 22.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Puma in der Box Bild: Polizei
Puma in der Box Bild: Polizei

Vergangene Nacht fand eine Streife der Polizeiinspektion Neunburg vorm Wald bei der Kontrolle eines Kleinwagens einen ausgewachsenen Puma. Ein Mann aus Baden-Württemberg hatte diesen zur privaten Haltung aus Tschechien mitgebracht. Das Tier wurde vorsorglich sichergestellt.

Sichergestellter Puma Bild: Polizei
Sichergestellter Puma Bild: Polizei
Box im Auto Bild: Polizei
Box im Auto Bild: Polizei

Am Dienstag, 15. März 2022, gegen 23.15 Uhr erreichte die Polizeieinsatzzentrale Oberpfalz ein Funkspruch einer Streife der Polizeiinspektion Neunburg vorm Wald. Diese hatte in der Industriestraße einen Kleinwagen kontrolliert und dabei in einer Holzbox einen ausgewachsenen Puma aufgefunden. Am Steuer saß ein 30-jähriger Mann aus Baden-Württtemberg. Nach derzeitigem Kenntnisstand hatte er das Tier in Tschechien erworben und wollte es zu Hause als Haustier halten. Der Puma ist fünf Jahre alt und wiegt rund 40 Kilogramm.

Das Tier wurde vorsorglich von der Polizei sichergestellt. Herausfordernd für die Einsatzkräfte war es, zur Nachtzeit ein ausreichend qualifiziertes Fachpersonal für diese in hiesigen Breitengraden eher seltene Tierart zu finden. Schließlich konnte ein fachkundiger Tierarzt aus Mittelfranken kontaktiert und hinzugezogen werden, der das Tier zur Vermeidung von weiterem Stress und zur Umverladung für wenige Minuten betäubte. Es wurde zum Schutz am Mittwoch vorübergehend und unverletzt in eine artgerecht ausgestattete bayerische Facheinrichtung gebracht.

Die Ermittlungen werden von der Polizeiinspektion Neunburg vorm Wald in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Amberg und der zuständigen Naturschutzbehörde geführt. Es besteht u.a. der Anfangsverdacht eines Vergehens nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

Quelle: Polizeipräsidium Karlsruhe (ots)

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