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Nationalsozialismus: Dienst bei der Allgemeinen- und Waffen-SS wird weiterhin für die Rente angerechnet

Archivmeldung vom 20.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Noch immer erhält eine unbekannte Zahl von ehemaligen Angehörigen der SS eine Rente für ihre Dienstzeit bei der Allgemeinen- und Waffen-SS. Die Verwicklung in Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit spielt dabei keine Rolle.

Das berichtet das ARD-Politikmagazin KONTRASTE heute um 21.45 Uhr in der ARD. Die gesetzliche Grundlage für die Versorgungsansprüche stammt aus den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Das Bundesfinanzministerium bestätigte die Zahlungen.

Lediglich für die sogenannten Opferrenten für invalide SS-Angehörige, die zusätzlich zu den normalen Renten gezahlt werden, wurde 1998 von der damaligen rotgrünen Bundesregierung eine Überprüfung angeordnet. Falls Empfänger von Opferrenten gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben, sollte ihnen die Rente entzogen werden. Dies ist bisher jedoch nur in 99 Fällen geschehen. Die Überprüfung lag in der Verantwortung der Landesversorgungsämter.

Efraim Zuroff, Leiter des Simon Wiesenthal Centres, forderte gegenüber KONTRASTE eine Änderung der bestehenden Gesetzeslage. Gerade im Verhältnis zu den jüdischen Ghetto-Rentnern, die seit Jahrzehnten um die Anerkennung ihrer Rentenansprüche aus der Zwangsarbeit kämpfen müssen, seien die Versorgungsleistungen für ehemalige SS-Angehörige nicht hinnehmbar. Wörtlich sagte er: "Das ist absolut empörend. Das Bundesarbeitsministerium sollte alles tun, um diese Ungerechtigkeit zu beenden." Vor allem da Ghetto-Arbeiter in die Deutsche Rentenkasse einzahlen mussten, SS-Angehörige dagegen nicht.

Auf Nachfrage von KONTRASTE erklärte das Bundesarbeitsministerium, dass diese Regelungen "zu Unverständnis und bei Opfern nationalsozialistischer Gewalt auch zu Empörung führen" könne. Das grundgesetzlich garantierte Rückwirkungsverbot verhindere "jedoch nachwirkende Rechtsänderungen." Der innenpolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen Volker Beck findet es hingegen skandalös, dass man ungeachtet dessen, "was die Leute in der Vergangenheit zu verantworten haben, ihnen einfach eine rentenrechtliche Versorgung hinterherwirft." Er fordert die Bundesregierung auf, nochmals zu prüfen, welche Änderungsmöglichkeiten es für die bestehenden Regelungen gibt.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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