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Keine Handydaten von Doppelmörder: Staatsanwaltschaft Detmold prüft Ermitlungen gegen Telekom

Archivmeldung vom 27.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Telekom-Konzernzentrale in Bonn
Telekom-Konzernzentrale in Bonn

Foto: Qualle
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Staatsanwaltschaft Detmold prüft die Erfolgsaussichten einer Strafanzeige gegen die Telekom. Oberstaatsanwalt Christopher Imig sagte dem WESTFALEN-BLATT, Telekommunikationsanbieter hätten ihm in den vergangenen Monaten in zwei Fällen die Standort-Handydaten geflohener Mörder nicht herausgeben wollen. »Obwohl es entsprechende Beschlüsse des Amtsgerichts gab.«

Der Oberstaatsanwalt sagte, mehrere Telekommunikationsunternehmen setzten sich seit Monaten straflos über Gesetze und Gerichtsbeschlüsse hinweg und schützten damit Verbrecher. »Zum Beispiel einen Mann, der in Detmold seine Nachbarin und ihren kleinen Sohn umgebracht hatte.« Deshalb werde intensiv geprüft, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Telekom und möglicherweise weiterer Anbieter eingeleitet werde, sagt Imig. Als Vorwurf komme versuchte Strafvereitelung in Frage - ein Delikt, das mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht ist. Oft händigten die Netzanbieter die Daten, sofern sie denn vorhanden seien, erst aus, wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss anrücke, sagte Imig.

Zum Hintergrund: Am 1. Juli 2017 trat der Paragraph 113b des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Er verpflichtet entsprechende Unternehmen, Telefonverbindungen mit Nummern, Datum und Zeit zehn Wochen sowie Internetverbindungsdaten und Handystandorte vier Wochen zu speichern. Eine kleine Firma aus München, die Speicherkosten von 10.000 Euro im Monat fürchtete, klagte gegen die Speicherpflicht und bekam recht. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied im Eilverfahren, das neue Gesetz widerspreche EU-Recht. Trotzdem gilt das Gesetz weiter.

Dessen ungeachtet gab die dem Wirtschaftsministerium zugeordnete Bundesnetzagentur im Juni 2017 bekannt, sie werde keine Bußgelder gegen Firmen verhängen, die keine Daten speichern - laut Imig ein Desaster für Ermittler. Oliver Huth vom Bund Deutscher Kriminalbeamter: »Die Handynetzbetreiber tun so, als hätte die Bundesnetzagentur das Gesetz außer Kraft gesetzt. Das hat sie natürlich nicht.«

Ein Telekomsprecher sagte dem WESTFALEN-BLATT, man gehe davon aus, dass nach der OVG-Entscheidung keine Speicherpflicht mehr bestehe.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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