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Deutsche Flugsicherung zieht nach erneuter Streikankündigung vor Gericht

Archivmeldung vom 08.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
DFS Deutsche Flugsicherung
DFS Deutsche Flugsicherung

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) will mit einer einstweiligen Verfügung gegen die erneute Streikankündigung der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) vorgehen. Wie das Unternehmen am Montag mitteilte, wurde ein entsprechender Eilantrag zur Verhinderung des Streiks beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingereicht. Die Verhandlung dazu wird voraussichtlich noch am Montag stattfinden. Nach Überzeugung der DFS sind verschiedene Tarifforderungen weiterhin rechtswidrig, weil sie dem Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbot widersprechen.

Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hat zum bundesweiten Streik für Dienstag zwischen 6 und 12 Uhr aufgerufen. "Wir sehen keine Notwendigkeit in Verhandlungen mit der Deutschen Flugsicherung zu kommen und auch keine Möglichkeit, weil sich die Sachlage nicht geändert hat", sagte GdF-Sprecher Markus Siebers am Montag in Frankfurt. Es gebe bisher lediglich Gesprächsangebote, inhaltlich wie sachlich habe sich aber in der vergangenen Woche nichts getan, so Siebers.

Damit sehe die GdF keine andere Möglichkeit, als in den Streik zu gehen. Bereits vergangenen Donnerstag hatte die GdF einen Streik angekündigt, der jedoch kurzfristig abgesagt worden war, nachdem das Arbeitsgericht Frankfurt den Ausstand untersagt hatte. Flugreisende müssen sich im Streikfall auf Flugausfälle in Deutschland und auch bei internationalen Flügen einstellen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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