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Bestellerprinzip: Makler wollen Verfassungsbeschwerde erheben

Archivmeldung vom 29.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Foto: Tobias Helfrich
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) will in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde erheben, sobald das sogenannte Bestellerprinzip in Kraft getreten ist. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Das Bundeskabinett werde das wohnungspolitische Vorhaben voraussichtlich in den kommenden Wochen beschließen.

Demnach soll für Maklerleistungen künftig der Grundsatz "wer bestellt, der bezahlt" gelten; so kann nach Meinung von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern geschaffen werden. Der IVD zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs, schreibt der "Spiegel" weiter.

Der Verband habe ein Gutachten des Mainzer Staatsrechtlers Friedhelm Hufen eingeholt, der Jurist betrachtet die Regelung als "schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit". Der Gesetzgeber wolle offenbar nicht nur die Honorare der Makler beschränken, sondern sie aus einem großen Marktsegment regelrecht verdrängen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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