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Schweiz: Moneyhouse darf Privatadressen wieder im Internet veröffentlichen

Archivmeldung vom 08.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Flagge der Schweiz
Flagge der Schweiz

Der umstrittene Schweizer Personensuchdienst "Moneyhouse" darf seine Internetdienste wieder aufnehmen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Somit werden zahlreiche Adressen von Privatpersonen wieder veröffentlicht, auch wenn keine Einwilligung vorliegt oder sogar eine Sperrung durch die Betroffenen beantragt wurde.

Das Gericht erklärte, dass es nun genüge, einem Löschbegehren am selben Tag nachzukommen. Auf die Aspekte des Datenschutzes wurde allerdings nicht weiter eingegangen. Im Juli dieses Jahres veranlassten die Richter in St. Gallen eine Sperrung der Internetseite von "Moneyhouse", nachdem sich der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖG) hierfür eingesetzt hat. Bei ihm gingen in der Vergangenheit zahlreiche Beschwerden ein, welche darauf hinwiesen, dass Privatadressen trotz Löschungsgesuch noch immer öffentlich zugänglich waren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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