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Markus Frick-Geschädigte: Akteneinsicht wird zum Teil möglich sein!

Archivmeldung vom 24.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt bereits seit über einem Jahr gegen Markus Frick wegen des Verdachts der Marktmanipulation (wobei vom BSZ e.V. ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt), eine Akteneinsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte war den Geschädigten bisher aber noch nicht möglich.

Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin vom 20. Mai 2008 (Az.: 514 AR 1/07) hat das Landgericht Berlin auf Antrag eines Ehepaars entschieden, dass den Antragstellern zu Händen eines Rechtsanwalts Akteneinsicht in diverse Aktenbestandteile zu gewähren sei. Gegen diesen Beschluss des LG Berlin hat Markus Frick Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt (Az.: 2 BvR 1043/08). Das BVerfG hat die Vollziehung des Beschlusses des LG Berlin zunächst für ein halbes Jahr ausgesetzt.

Am 4. Dezember 2008 ist die Entscheidung des BVerfG nun gefallen: Die 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat einstimmig beschlossen, die Verfassungsbeschwerde von Herrn Frick nicht zur Entscheidung anzunehmen!

Das BVerfG hat somit den Beschluss des Landgerichts Berlin auf Akteneinsicht bestätigt, so dass geschädigte Anleger über ihre Anwälte demnächst (wann genau, steht noch nicht fest) wenigstens zum Teil Akteneinsicht werden nehmen können. "Wir erhoffen uns neue Erkenntnisse durch die Akteneinsicht für die laufenden Zivilklagen," so der Berliner BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth, die ca. 200 Frick-Geschädigte betreut.

Das BVerfG hatte festgehalten, dass das Landgericht Berlin dem qualifiziert dargelegten Interesse an der Akteneinsicht, um erhebliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen, größeres Gewicht hätte beimessen können als den Geheimhaltungsinteressen von Markus Frick, gegen den, so das BVerfG, ein "hoher Verdachtsgrad einer Straftat" bestehen würde.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte vor einiger Zeit eigenen Angaben zufolge bereits ca. 80 Mio. Euro im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Frick arrestiert, was Herr Frick bestreitet, die Staatsanwaltschaft Berlin hatte aber offen gelassen, ob das arrestierte Geld von Herrn Frick persönlich stammt oder von anderen Personen bzw. Firmen.

Quelle: Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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