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Bericht: Schwere Widersprüche bei Ermittlungen in Chemnitz

Archivmeldung vom 28.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Fragezeichen & Grübeln (Symbolbild)
Fragezeichen & Grübeln (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Verfahren gegen zwei Asylbewerber, die beschuldigt werden, im vergangenen Jahr in Chemnitz den 35-jährigen Daniel H. getötet zu haben, steht offenbar auf wackligen Beinen, weil sich mehrere Zeugenaussagen und Ermittlungsergebnisse widersprechen. Das berichtet die Wochenzeitung "Die Zeit" unter Berufung auf die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, die schwere Widersprüche enthält.

So geht die Staatsanwaltschaft dem Bericht zufolge in ihrer Anklage davon aus, dass das Opfer Daniel H. von zwei Tätern mit zwei Messern gleichzeitig von hinten und vorne erstochen wurde. An anderer Stelle der Anklageschrift heiße es jedoch, dass die beiden Beschuldigten und das Opfer unter Verwendung "der gleichen Tatwaffe" getötet haben sollen - also mit nur einem Messer. Tatsächlich fanden die Ermittler laut der Anklageschrift nur ein einziges Messer mit Blutspuren des Opfers.

Hinzu kommt, dass es weder DNA- noch sonstige Spuren gibt, die den Angeklagten Alaa S. belasten. Zudem habe der Hauptbelastungszeuge, auf dessen Angaben praktisch die gesamte Anklageschrift beruht, in wesentlichen Punkten seine Aussage zugunsten von Alaa S. revidiert, berichtet die "Zeit" weiter. Der Prozessauftakt ist für den 18. März geplant. Das Verfahren wurde aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen in die Räume des Oberlandesgerichts Dresden verlegt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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