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„Nicht mit Inhaftierung vergleichbar“: Gericht weist Antrag auf Schmerzensgeld wegen Corona-Quarantäne ab

Archivmeldung vom 20.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Gericht (Symbolbild)
Gericht (Symbolbild)

Bild: © CC0 / Daniel_B_photos / Pixabay

Das Landgericht Hannover hat zwei Klagen auf Schmerzensgeld wegen coronabedingter Quarantäne zurückgewiesen. Dies meldet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Es handelt sich um ein Ehepaar, das nach einem Urlaub in Schweden für zwei Wochen in Quarantäne musste, und einen Beamten, der nach einem unmittelbaren Corona-Kontakt für sechs Tage in häusliche Isolation musste. Laut dem Gericht waren diese deutschlandweit die ersten Urteile zum Schmerzensgeld aufgrund einer Corona-Quarantäne.

Den Klägern zufolge stellt die Quarantäne einen rechtswidrigen Freiheitsentzug dar. Sie erhoben zudem den Vorwurf, dass die Regierung die Bevölkerung über die Gesundheitsgefahren des Coronavirus belüge. Die Richter in Hannover räumten zwar ein, dass eine Quarantäne zwar eine Beeinträchtigung für die Betroffenen sei, argumentierten aber, dass diese nicht einmal ansatzweise mit einer Inhaftierung in einem Gefängnis vergleichbar sei. Deshalb bestehe kein Anspruch auf Schmerzensgeld.

Die Urteile sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist in beiden Fällen möglich."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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