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Polizei geht härter gegen Träger von adaptierten „Judensternen“ vor: „Ungeimpft“

Archivmeldung vom 24.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Polizeieinsatz (Symbolbild)
Polizeieinsatz (Symbolbild)

Bild: CC BY-SA 2.0 / René Mentschke / Police Blue Light / Polizei Blaulicht

Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, schreitet die Polizei inzwischen vielerorts ein, wenn bei Corona-Protesten der „Judenstern“ mit der Aufschrift „Ungeimpft“ getragen wird. Eine entsprechende Umfrage des Mediendienstes Integration, die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde, habe das gezeigt. Dies schreibt das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes geschrieben: "In Berlin war eine entsprechende Handlungsanweisung des Antisemitismusbeauftragten der Polizei Ende Januar im Intranet veröffentlicht worden. Darin hieß es etwa: „Beim Verwenden adaptierter ‚Judensterne‘ bei Versammlungen ist nunmehr grundsätzlich von einer Störung des öffentlichen Friedens auszugehen.“ Die Beamten wurden angewiesen, das Zeigen des Symbols bei Demonstrationen und in der Öffentlichkeit „grundsätzlich gefahrenabwehrend zur Verhinderung der Fortsetzung“ zu unterbinden. Wie der „Tagesspiegel“ berichtete, könnten dafür vor Beginn von Versammlungen Beschränkungen erlassen werden, bei Auffinden der „Ungeimpft“-Sterne sollten diese sichergestellt werden.

Beim Zeigen des Symbols werde außerdem in fast allen Bundesländern mindestens von einem Anfangsverdacht der Holocaust-Verharmlosung ausgegangen, so der Mediendienst Integration.

Bundesweit liefen inzwischen mehr als ein Dutzend Ermittlungsverfahren, weil Maßnahmengegner im Internet oder bei Kundgebungen Symbole aus der Zeit der Judenverfolgung verwendet hätten. Neben dem adaptierten „Judenstern“ sei demzufolge auch die Parole „Impfung macht frei“ verbreitet worden – eine Anlehnung an den Schriftzug „Arbeit macht frei“, der über den Toren mehrerer Konzentrationslager geprangt hatte.

Wie die DPA weiter berichtet, gibt es in Baden-Württemberg bereits vier Strafbefehle von Amtsgerichten wegen der öffentlichen Verbreitung der an Nazi-Symbole angelehnten Zeichen und Schriftzüge. In Brandenburg seien fünf Verfahren anhängig, in Hamburg drei. In Sachsen seien zwischen Juni und Dezember 2021 drei Verfahren wegen „Ungeimpft“-Sternen eingeleitet worden. In einigen Verfahren habe es bereits Urteile gegeben."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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