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Bundesverfassungsgericht bestätigt 8.004-Euro-Grenze für Kindergeld

Archivmeldung vom 12.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Bild: Juana Kreßner / pixelio.de
Bild: Juana Kreßner / pixelio.de

In Karlsruhe hat das Bundesverfassungsgericht den Kindergeld-Grenzbetrag für volljährige Kinder für verfassungsmäßig erklärt. In einem Urteil vom Donnerstag erklärte das Gericht, dass der Anspruch auf Kindergeld weiterhin entfalle, wenn ein volljähriges Kind den Jahresgrenzbetrag auch nur knapp überschreite. Die entsprechende Regelung zur Bewilligung des Geldes verstoße nicht gegen das Grundgesetz.

Ein Vater hatte Beschwerde eingelegt, weil ihm für seinen in Ausbildung befindlichen Sohn im Jahr 2005 kein Kindergeld gewährt wurde. Der Grenzbetrag betrug zu diesem Zeitpunkt 7.680 Euro. Die Einkünfte und Bezüge vom Sohn des Klägers überschritten die damalige Höchstgrenze um 4,34 Euro. Der Vater sah sich aber finanziell nicht in der Lage, die Belastung durch den Ausfall des Kindergeldes zu tragen. Zuvor war der Kläger beim Bundesfinanzhof erfolglos geblieben. Zum Jahr 2010 wurde der Grenzbetrag auf 8.004 Euro Jahreseinkommen erhöht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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