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Klagewelle wegen Dieselaffäre reißt nicht ab

Archivmeldung vom 14.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Mehr als sechs Jahre nach dem Auffliegen der Dieselaffäre reißt die Klagewelle gegen Volkswagen und andere Hersteller nicht ab. Das berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" unter Berufung auf eine Umfrage der "Deutschen Richterzeitung" bei den 24 Oberlandesgerichten (OLG) in Deutschland.

Die Gesamtzahl der zweitinstanzlichen Verfahren vor den OLG ist demnach 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf rund 37.500 Fälle gestiegen. Nach einer vorübergehenden Delle im Jahr 2020, als die Gerichte rund 30.000 Berufungen erreichten, sind die Dieselverfahren damit wieder auf das bisherige Rekordniveau des Jahres 2019 geklettert. Mehrere große Landgerichte melden außerdem weiterhin hohe Eingangszahlen anlässlich der Abgasaffäre. Besonders stark betroffen ist das OLG Stuttgart, welches mit mehr als 11.000 Diesel-Fällen die höchsten Eingangszahlen aller befragten Gerichte meldet.

Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Zahlen in Stuttgart nochmals mehr als verdoppelt. Und die Tendenz ist weiter steigend, worauf auch eine wachsende Klagewelle in erster Instanz beim Landgericht Stuttgart hindeutet. Rund 8.700 Verfahren haben das Landgericht 2021 erreicht, fast 50 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Auch beim OLG München hat sich die Aufwärtsdynamik 2021 fortgesetzt.

Mehr als 5.000 anhängige Dieselverfahren haben die Münchener zum Jahresende 2021 gemeldet, fast 50 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. "Ein Ende der Verfahrenswelle anlässlich des Dieselskandals und anderer Massenfälle ist nicht in Sicht", sagte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, dem RND. Die meisten Dieselklagen beträfen nach wie vor Volkswagen, wobei die VW-Fälle an den meisten Gerichten rückläufig seien. Dagegen häuften sich die Klagen gegen andere Hersteller. Um die Dieselklagen und andere Massenverfahren möglichst zügig bewältigen zu können, brauchten die Gerichte weiteres Personal, forderte Rebehn.

"Wünschenswert ist aber auch mehr Flexibilität bei den Verfahrensvorschriften", sagte er weiter. "Der Ball liegt nun bei Bundesjustizminister Marco Buschmann, den die Länder um Vorschläge für Verfahrenserleichterungen gebeten haben."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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