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"FAKT": Ermittlungen gegen Betreiber der Enthüllungsplattform "NSU-Leaks"

Archivmeldung vom 11.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Betreiber der vermeintlichen Enthüllungsplattform "NSU-Leaks", der selbsternannte Wistleblower "Fatalist", der bisher tausende geheime Ermittlungsakten zum Terror des Nationalsozialistischen Untergrund veröffentlicht hat, ist nun selbst ein Fall für die Ermittlungsbehörden.

Nach Recherchen des ARD-Magazins "FAKT" fiel der Blogger mit einem entlarvenden Chat bei Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen die inzwischen verbotene rechtsextreme Internetplattform "Altermedia" auf. Dort hatte er sich im Sommer 2014 über Ralf Wohlleben, der in München als Mittäter des NSU angeklagt ist, geäußert und behauptet, Ralf Wohlleben habe die ihm vorgeworfenen Taten überhaupt nicht begangen. Es müsse dringend etwas getan werden, um ihn zu schützen.

Für Martina Renner, die jahrelang für die Linken im NSU-Untersuchungsausschuss saß, verfolgt "Fatalist" eine klare Agenda: "Dort wird eine These vertreten. Den NSU gab es gar nicht. Der Staat hat den Angeklagten, dem Trio die Waffen untergeschoben. In Wirklichkeit ginge es bei den zehn Morden um etwas vollkommen anderes, möglicherweise um organisierte Kriminalität oder ähnliches. Und das Ganze dient nur dazu die Angeklagten zu entlasten."

Scharfe Kritik kommt auch von Dorothea Marx (SPD), Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses im Thüringer Landtag: "Es ist überaus makaber, dass da so ein Etikettenschwindel betrieben wird, denn unter dem Label NSU-Leaks verbinden die Leute dann was Positives. Endlich jemand, der etwas an die Öffentlichkeit bringt, was wir nicht sehen dürfen. Wenn das dazu dient, eigentlich die Geschehnisse zu verharmlosen oder einen Mittäter wie Herrn Wohleben in Schutz zu nehmen, dann ist das eine ganz üble Masche."

Gegen den Blogger "Fatalist" ist ein Ermittlungsverfahren wegen verbotener Veröffentlichung von Akten eingeleitet worden. Nach "FAKT"-Recherchen ist dieses aber ins Stocken geraten, weil die Staatsanwaltschaft den Blogger nicht finden könne.

Quelle: MDR (ots)

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