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Erzbistum Köln lässt Missbrauchsstudie umarbeiten

Archivmeldung vom 25.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kindesmissbrauch in der Kirche hat eine lange Tradition - und nicht nur dort! (Symbolbild)
Kindesmissbrauch in der Kirche hat eine lange Tradition - und nicht nur dort! (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Erzbistum Köln hält bei der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals am Versprechen von Kardinal Rainer Woelki fest, fehlerhaftes Verhalten der Bistumsleitung zu benennen und eine "Identifizierung der Beschuldigten sicherzustellen".

Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe) berichtet, bekräftigt Generalvikar Markus Hofmann dies in einem Brief an alle in der Seelsorge Tätigen. Er nimmt Bezug auf ein Interview des Hamburger Erzbischofs Stefan Heße. Darin wehrt sich der frühere Kölner Personalchef und Generalvikar gegen ein von Woelki 2018 in Auftrag gegebenes anwaltliches Gutachten.
Rechtliche Bedenken Heßes und anderer leitender Geistlicher hatten Woelki im März veranlasst, die Publikation des Dossiers zu stoppen. Hofmann lehnt eine Stellungnahme zu den Inhalten ab, weil weder Kardinal Woelki noch Kenntnis davon hätten.

Erstmals ist nun von Bistumsseite davon die Rede, dass vor einer Publikation des Gutachtens, mit dem Woelki über die große, 2018 vorgelegte Missbrauchsstudie aller 27 deutschen Bistümer hinausgehen wollte, nicht nur presse- und äußerungsrechtliche Fragen zu klären seien. Vielmehr müsse auch "das methodische Vorgehen erweitert werden". Das sei "mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. "Aus diesem Grund verzögert sich die Publikation noch immer." Eine Frist dafür nennt Hofmann nicht. Kardinal Woelki hatte im April einen Veröffentlichungstermin noch in diesem Jahr fest in Aussicht gestellt. Uneingeschränkt hält das Erzbistum nach Hofmanns Worten aber am Ziel des Projekts fest: "Der Abschlussbericht soll neben der Aufarbeitung von Sachverhalten auch die Rolle der damaligen und heutigen Verantwortlichen, Personalchefs, Generalvikare und Bischöfe klären. Dies fordert eine umfassende Prüfung der Strukturen, Prozesse und des individuellen Handelns." Um diese "lückenlose Aufklärung" zu garantieren, müsse die Untersuchung konsequent rechtlich abgesichert sein".

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)


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