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Reimann zur Krankenhausreform: Öffnungsklauseln sollten Ziel besserer Versorgungsqualität nicht konterkarieren

Archivmeldung vom 23.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Carola Reimann im Bundesrat, 2019
Carola Reimann im Bundesrat, 2019

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im heutigen Gespräch von Bund, Ländern und Regierungsfraktionen zur Krankenhausreform standen die geplanten Versorgungslevel und die Finanzierung der Transformationskosten im Mittelpunkt. Aus Sicht der AOK sind die Leistungsgruppen das zentrale Element der Reform, betont die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, in ihrem Statement:

"Bei der anstehenden Krankenhausreform kommt es darauf an, dass sich am Ende die Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten verbessert. Es darf keine Gelegenheitsversorgung in personell und technisch nicht adäquat ausgestatteten Kliniken mehr geben, die komplizierte Operationen ohne die nötige Routine durchführen.

Die Einteilung der Kliniken in Level kann die Krankenhaus-Landschaft übersichtlicher machen. Dabei können auch Öffnungsklauseln und länderspezifische Ausnahmeregelungen sinnvoll sein, um den regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Sie dürfen aber die Reformziele insgesamt nicht konterkarieren. So darf es keine Ausnahmetatbestände bei den Leistungsgruppen geben, weil die Vorhaltefinanzierung sonst nicht zielgenau erfolgen kann.

Die jetzige Diskussion um Ausnahmeregelungen bei den Leveln bestätigt unsere Einschätzung, dass die Versorgungslevel am Ende des Reformprozesses stehen sollten. Denn die dringende Modernisierung der Versorgung, um die es im Kern geht, lässt sich nur schrittweise gestalten und sollte mit der Zuweisung von Leistungsgruppen beginnen. Versorgungsaufträge und Strukturanforderungen für die Krankenhäuser können so am besten konkretisiert werden. Die Leistungsgruppen und Leistungsbereiche sind aus Sicht der AOK das Herzstück der Reform. Auf Basis der Leistungsgruppen kann man auch festlegen, welche Kliniken künftig die von der Fallzahl unabhängigen Vorhaltepauschalen erhalten, weil sie wichtige Leistungen anbieten, die wenig lukrativ sind.

Eine sinnvolle Perspektive für kleine und bisher wenig spezialisierte Kliniken kann der von der Regierungskommission vorgeschlagene "Level Ii" bieten. Die Level Ii-Krankenhäuser sollen künftig eng mit den regionalen Vertragsärzten zusammenarbeiten und einen pflegerischen Schwerpunkt haben. Der Level Ii führt zu einem inhaltlich neuen Versorgungsauftrag und zu einem anderen Entgeltsystem. Das ist eine innovative Idee zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung, die im weiteren Reformprozess nicht verwässert werden sollte.

Für den Umbau der Krankenhausstrukturen braucht es Investitionen von Bund und Ländern, die eine Modernisierung ermöglichen. Die Krankenhausreform kann nur mit Hilfe umfangreicher Investitionen der öffentlichen Hand gelingen. Wichtig ist, dass die Finanzierung der Krankenhäuser auf die notwendige Modernisierung einzahlt und dass die Mengenanreize durch fallunabhängige Vergütungskomponenten abgesenkt werden. Qualitäts-, Planungs- und Finanzierungsfragen müssen bei der Reform gemeinsam betrachtet werden."

Quelle: AOK-Bundesverband (ots)

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