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Deutsche Concordia-Vermisste können im Juli für tot erklärt werden

Archivmeldung vom 16.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Die Costa Concordia in Piräus. Bild: Templar52 / wikipedia.org
Die Costa Concordia in Piräus. Bild: Templar52 / wikipedia.org

Die sechs noch als vermisst geltenden deutschen Passagiere der Costa Concordia können laut Gesetz ab Juli für tot erklärt werden. "Wenn nach einem Schiffsuntergang deutsche Passagiere verschollen sind, kommt das Verschollenheitsgesetz zur Anwendung", sagte der Sprecher des Bundesjustizministeriums,Thorsten Bauer, am Mittwoch. Dies besagt, dass Verschollene in einem solchen Fall nach sechs Monaten für tot erklärt werden können.

Indessen gibt es "unmissverständliche Zeichen" für den Zusammenbruch des Kreuzfahrtschiffes. Letzte Messungen hätten ergeben, dass die Concordia am Bug und Heck nur unsicher an zwei Stellen auf den Klippen aufliege. Dies könne dazu führen, dass das Kreuzfahrschiff unter seinem eigenen Gewicht auseinander bricht. Zudem hatten Experten einen Riss an dem Felsen entdeckt. Im Falle der Felsen breche auseinander, könnte die Costa Concordia noch einmal 70 Meter tiefer rutschen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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