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Gutachter: Geplante Freigabe für Elektroroller auf Gehwegen verstößt gegen das Grundgesetz

Archivmeldung vom 25.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/clker.com-ocal / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/clker.com-ocal / pixelio.de

Die geplante Freigabe für Elektroroller auf Gehwegen verstößt gegen das Grundgesetz. Zu diesem Schluss kommt der Berliner Wirtschafts- und Umweltrechtler Stefan Klinski in einem Rechtlichen Kurzgutachten, das dem Tagesspiegel vorliegt.

Insbesondere die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) angekündigte Ausnahmeverordnung für E-Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange auf Gehwegen "erweist sich als rechtlich nicht haltbar", so Klinski, der seit 2004 an der Berliner Hochschule für Wissenschaft und Recht (HWR) mit Schwerpunkt Verfassungs-, Verkehrs- und Umweltrecht lehrt. Darüber hinaus erstellt er wissenschaftliche Rechtsgutachten, etwa für das Umweltbundesamt.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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