Angreiferin vom Hamburger Hauptbahnhof stach schon im Januar zu
Die psychisch kranke Messerstecherin vom Hamburger Hauptbahnhof hat Monate vor der Tat zwei Menschen in Schleswig-Holstein attackiert. Das bestätigte auf Anfrage der Lübecker Nachrichten (LN) das Kieler Innenministerium. Nach LN-Informationen war eines der Opfer der eigene Vater.
Am 5. Januar habe sich gegen 14:20 Uhr über Notruf eine weibliche Person
gemeldet, "um eine körperliche Auseinandersetzung innerhalb einer
Wohnung in Großhansdorf zu melden", sagte eine Sprecherin des
Innenministeriums. Die Polizei fand vor Ort zwei verletzte Personen,
einen 69 Jahre alten Mann und eine 71 Jahre alte Frau. Beide Opfer
wiesen Stichverletzungen auf.
Ebenfalls noch vor Ort: "Eine
39-jährige Tatverdächtige, die sich aufgrund ihres Verhaltens in einem
psychischen Ausnahmezustand befunden haben könnte", sagte die
Sprecherin. Die Staatsanwaltschaft Lübeck übernahm die Ermittlungen.
Nach
Informationen der Lübecker Nachrichten, die zum "Redaktionsnetzwerk
Deutschland" gehören, wurde die Frau in Schleswig-Holstein in eine
Psychiatrie eingewiesen. Die Erkenntnisse über die Gefährlichkeit der
Frau wurden dann aber offenbar nicht an die Behörden anderer
Bundesländer weitergereicht. "Gesundheitsinformationen werden aufgrund
von datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht weitergegeben", sagte ein
Sprecher des schleswig-holsteinischen Justizministeriums auf LN-Anfrage.
Lange
dauerte der Aufenthalt in der Psychiatrie nicht. Schon Anfang Februar
ist die Frau laut Hamburger Staatsanwaltschaft auf einem Spielplatz am
Flughafen der Elbmetropole gegenüber einem sechsjährigen Mädchen
gewalttätig geworden. Ein von der Polizei hinzugezogener Amtsarzt habe
daraufhin erneut ihre Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik
angeordnet. In der Klinik soll sie eine Mitpatientin getreten haben.
Anfang Mai wurde sie dann in Cuxhaven hilflos aufgefunden und in eine
Psychiatrie in die Nähe von Bremerhaven gebracht.
Von dort war
sie erst am vergangenen Donnerstag entlassen worden, angeblich wegen
eines fehlenden Befundes, der eine weitere Unterbringung rechtfertigte.
Quelle: dts Nachrichtenagentur