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BND: Deutsche Dienste beachten Menschenrechtskonvention

Archivmeldung vom 09.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Logo vom Bundesnachrichtendienst
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat klargestellt, dass Deutsche Dienste die Europäische Menschenrechtskonvention beachten und wehrt sich damit gegen eine Darstellung des Berichterstatters des EU-Parlaments zur NSA-Affäre, Claude Moraes, wonach es möglicherweise Verstöße gegeben habe.

In einem der "Welt" vorliegenden Brief vom 20. November 2013 an den Vorsitzenden des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Juan Fernando López Aguilar, schreibt Schindler, dass er die "Arbeit und Zielsetzung" des Komitees begrüße: Die Menschenrechtskonvention werde in der Bundesrepublik "in höchstem Maße gewürdigt und selbstverständlich auch von den deutschen Nachrichtendiensten geachtet".

Die drei deutschen Nachrichtendienste seien dem "deutschen Gesetz gegenüber verpflichtet und richten ihre Arbeit daran aus, dies gilt auch für den Umgang mit Informationen, die nicht selbst erhoben wurden", schreibt Schindler.

Der BND widerspricht zudem der Darstellung, er hätte auf eine Einladung zur Befragung nicht reagiert. Moraes behauptet dies in seinem 52-seitigen Entwurf des Abschlussberichts. In dem Schreiben Schindlers an Aguilar erklärt der BND-Chef zum Schluss, er könne "bedauerlicherweise" die Einladung nicht annehmen.

Wie ein Sprecher des BND der "Welt" erklärte, fühle man sich zunächst verpflichtet, auf nationaler Ebene bei der Aufklärung der Vorwürfe voranzukommen. Daher stehe die Zusammenarbeit etwa mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium oder einem möglichen Untersuchungsausschuss im Bundestag zunächst an erster Stelle.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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