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Fall Edathy: Bundestagsverwaltung gerät in die Kritik

Archivmeldung vom 15.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Sebastian Edathy (2013)
Sebastian Edathy (2013)

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundestagsverwaltung gerät im Fall Edathy wegen der Weitergabe von IT-Daten in die Kritik, da angeblich interne Telekommunikationsdaten von Abgeordneten weit länger gespeichert worden sind, als es per Gesetz erlaubt ist. "Das ist mit dem freien Mandat nicht vereinbar", sagte der Netzpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion, Laras Klingbeil, "Handelsblatt-Online".

"Wir müssen die Vorwürfe aufklären", forderte der CDU-Abgeordnete Thomas Jarzombek. Er pocht zudem auf ein verlässliches Regelwerk zum Schutz der Abgeordneten. "Es kann nicht sein, dass im Zweifel das Leben eines Abgeordneten als offenes Buch für den Bundestagspräsidenten da liegt."

Auch die Grünen fordern Konsequenzen. "Diese Vorwürfe müssen jetzt schnell und präzise in den zuständigen Gremien aufgeklärt werden", sagte Fraktionsvize Konstantin von Notz "Handelsblatt-Online". "Insbesondere muss der Umgang mit der Kommunikation der Abgeordneten und ihrer Mitarbeiter mit dem "freien Mandat" im Einklang stehen."

Hintergrund sind die Ermittlungen gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy. Laut eines Medienberichts wirft Edathy der Bundestagsverwaltung vor, die interne Vorschrift missachtet zu haben, Protokolldaten der IT-Kommunikation von Abgeordneten nicht länger als drei Monate zu speichern. Stattdessen sei seine bis ins Jahr 2010 zurückreichende E-Mail-Korrespondenz nicht nur einschließlich der Inhalte gespeichert, sondern dann auch an das niedersächsische Landeskriminalamt (LKA) weitergegeben worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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