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ADAC: EU-Kommission weiterhin auf dem "Holzweg" - Fristenverkürzung bei der HU macht keinen Sinn

Archivmeldung vom 18.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Am Dienstag (19. März 2013) wird im federführenden EU-Parlamentsausschuss über die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen debattiert. Dabei macht es laut ADAC keinen Sinn, den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über "verkürzte Fristen bei der Hauptuntersuchung (HU)" erneut aufzugreifen. Fristverkürzungen führen nicht zu mehr Verkehrssicherheit, sondern verursachen beim Autofahrer nur unnötige Kosten. Außerdem: Auch bei den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besteht kein politischer Wille für eine HU mit verkürzten Fristen. Die EU-Verkehrsminister sprachen sich deshalb bereits im Januar 2013 gegen Fristenverkürzungen aus.

Der ADAC hat schon seit Beginn der Debatte um die Prüfintervalle bei der HU anhand anerkannter Unfallforschungen und -statistiken nachgewiesen, dass eine Verkürzung der Fristen keinesfalls zu mehr Verkehrssicherheit führt. Umfangreiche Studien, die der ADAC zusammen mit Forschungseinrichtungen durchgeführt hat, belegen, dass im zweiten Jahr nach der letzten HU die Unfallzahlen von Altfahrzeugen sogar unter denen der Pkw liegen, deren HU erst ein Jahr zurück lag. Auch eine Verkürzung in Kombination mit einer Laufzeitgrenze von 160 000 km bringt nicht mehr Sicherheit, sondern belastet den Geldbeutel der Autofahrer um ca. 630 Millionen Euro im Jahr. Diese Einnahmen würden nur die Kassen der technischen Prüfdienste füllen.

Von der EU-Kommission wurde ursprünglich vorgeschlagen, dass Fahrzeuge ab einem Alter von sieben Jahren künftig jedes Jahr im Rahmen einer HU überprüft werden sollen.

Quelle: ADAC (ots)

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