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Kennzeichenpflicht für Radfahrer hat keinen Nutzen

Archivmeldung vom 16.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hält nichts von einer Erhöhung der Bußgelder für Regelverstöße von Radfahrern und einer Kennzeichenpflicht. Die UDV widerspricht damit entsprechenden Forderungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP). "Höhere Strafen nützen gar nichts, wenn die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, gegen Null geht", so der Leiter der UDV, Siegfried Brockmann.

Auch eine Kennzeichenpflicht könne die Lage nicht verbessern. Denn im Gegensatz zu einigen anderen Ländern haftet in Deutschland der Fahrer eines Fahrzeugs und nicht der Halter. Bei Fehlverhalten oder Verstößen muss also nachgewiesen werden, wer gefahren ist. Dazu bräuchte es überall im öffentlichen Raum Kameras. Der bürokratische Aufwand und die Kosten stünden in keinem Verhältnis zum Ergebnis.

Brockmann verwies stattdessen auf die Empfehlungen des Radsymposiums von UDV und Deutschem Verkehrssicherheitsrat (DVR) vom März dieses Jahres, in denen die Polizeien aufgefordert wurden, eigene Staffeln Rad fahrender Polizisten einzuführen und damit dem positiven Beispiel Münsters zu folgen. Brockmann forderte, dass Schwerpunktkontrollen sich nicht - wie oft üblich - auf die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Ausrüstung der Räder konzentrieren sollten, sondern auf die wesentlichen Regelverstöße: Rotlichtverstöße und Fahren in der falschen Fahrtrichtung, der Unfallursache Nummer eins von Radfahrern. Einig ist sich die UDV mit der GdP bei der Forderung nach Senkung der Alkoholgrenzwerte für Radfahrer.

Brockmann appellierte allerdings auch an alle Radfahrer, die Straßenverkehrsordnung zu beachten. Unter Radfahrern herrsche die weit verbreitete Meinung diese sei für den Autoverkehr gemacht. Das Gegenteil ist der Fall: Sie gilt vor allem dem Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer.

Quelle: Unfallforschung der Versicherer (ots)

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