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Pfeiffer/Nüßlein: Entschädigungen bei Funkstörungen laufen an

Archivmeldung vom 15.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: M.E. / pixelio.de
Bild: M.E. / pixelio.de

Der Bund entschädigt Kulturveranstalter, Vereine und Bildungseinrichtungen, die infolge der Frequenzversteigerung technische Probleme bei der Übertragung ihrer Veranstaltungen hatten, mit insgesamt 124 Millionen Euro.

Dazu erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und der Beauftragte der CDU/CSU-Fraktion für IT-, Post- und Telekommunikationspolitik, Georg Nüßlein: "Der Bund hält seine Zusage: Die Entschädigungen für Störungen von Funkmikrophonen infolge der sogenannten 'Digitalen Dividende' laufen jetzt an. Weil der Bund Frequenzen im Bereich 790 bis 862 Megahertz vor allem für die drahtlose Nutzung von breitbandigem Internet versteigert hatte, haben Kulturveranstalter oder Kirchen bei Konzerten oder Prozessionen erhebliche Probleme mit der Übertragung. Seit dem 15. November können betroffene Einrichtungen online eine Entschädigung beantragen.

Die Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Technologie hat sich sowohl beim Bundesfinanz- als auch beim Bundeswirtschaftsministerium für eine schnelle Entschädigungsregelung eingesetzt. Wegen ungeklärter Haushaltsfragen und Unstimmigkeiten mit den Ländern hatte sich das Verfahren jedoch verzögert.

Nun ist der Weg frei: Im Rahmen von "Billigkeitsleistungen" stellt der Bund von 2011 bis 2015 insgesamt 124 Millionen Euro für die betroffenen Veranstalter zur Verfügung. Das ist mehr als gerechtfertigt. Denn es kann nicht sein, dass Fronleichnamsprozessionen, Neujahrsempfänge oder Sommerkonzerte nicht mehr möglich sind, weil die Mikrofone wegen der Frequenzversteigerung nicht mehr funktionieren. Es ist unsere Aufgabe, den Veranstaltern hier beizuspringen. Die Pflege unserer heimischen Kultur ist unbezahlbar.

Betroffene Veranstalter können den Entschädigungsantrag über ein auf der Internetseite des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abrufbares Antragsformular stellen. Die Voraussetzung dafür: Die Funkmikrofone müssen zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Dezember 2009 angeschafft worden sein. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich am Anschaffungszeitpunkt und dem Anschaffungspreis der Altgeräte. Eine weitere Versteigerung von Rundfunkfrequenzen im Bereich unterhalb von 800 Megahertz plant der Bund zurzeit nicht. Über die Verwendung künftig freiwerdender Frequenzen wird zuvor rechtzeitig mit den Beteiligten diskutiert."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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