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Studie belegt: Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen relativ ausgewogen

Archivmeldung vom 25.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Prognostizierte CO2-Abgabe für Vermieter und Mieter bis 2026
Prognostizierte CO2-Abgabe für Vermieter und Mieter bis 2026

Bildrechte: ista SE Fotograf: ista SE

Heute hat der Bundesrat das Kohlendioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) gebilligt. Die CO2-Abgabe wird damit ab 2023 zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen entsprechend ihres Energieverbrauchs aufgeteilt. Konkret kommen damit deutschlandweit rund 1,1 Milliarden Euro an Kosten zusammen. Die Kosten werden zwischen Mietern und Vermietern fast hälftig aufgeteilt. Um für beide Seiten zu hohe Belastungen zu vermeiden, hat der Gesetzgeber zudem mit einer Anpassung des BEHG die CO2-Abgabe für die nächsten Jahre verringert:

Die für 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises wurde um ein Jahr verschoben. 2024 und 2025 wird zudem der bislang gesetzlich vorgesehene Festpreis um jeweils 10 Euro gesenkt. Für eine durchschnittliche deutsche Mietwohnung von 77,3 Quadratmetern ergeben sich bei einem Preis von 30 Euro pro Tonne jährliche CO2-Abgaben von rund 69 Euro bei einer Gas- und 96 Euro bei einer Ölheizung. Das sind die Ergebnisse eines wissenschaftlichen Gutachtens, das Wissenschaftler der TU Dortmund für ista erarbeitet haben.

"Das neue Gesetz tariert die Belastung zwischen Mietern und Vermietern aus und zeigt, wie wichtig neben Sanierungen auch das Nutzerverhalten ist. Allein in den kommenden drei Jahren beläuft sich die CO2-Abgabe insgesamt auf 3,9 Milliarden Euro, davon entfallen ca. 2,1 Milliarden auf die Vermieter und knapp die andere Hälfte auf die Mieter", sagt ista CEO Hagen Lessing. Schon mit einfachen Maßnahmen können Vermieter die Energieeffizienz erhöhen. So kann durch eine Effizienzanalyse der ineffiziente Betrieb der Heizungsanlage schnell erkannt sowie Verschlechterungen der Heizungsanlage umgehend aufgezeigt werden. Infolgedessen können Heizkurve und Wassertemperatur an den optimalen Bedarf angepasst werden und Einsparungen von mindestens 10 Prozent sofort erzielt werden."

Ölheizungen dominieren in emissionsreichster Gebäudeklasse

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz bestimmt, dass die CO2-Abgabe ab 01.01.2023 zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen entsprechend ihres Verbrauchs aufgeteilt wird. Je emissionsreicher ein Gebäude, desto höher ist der Anteil an der Abgabe, der auf die Vermieter:innen entfällt. Dafür werden Liegenschaften in zehn CO2-Klassen eingeordnet.

Der emissionsärmsten Klasse (jährlich weniger als 12 kg CO2/m²) lassen sich lediglich 1,1 Prozent der Liegenschaften mit Gasheizung und 0,3 Prozent der Liegenschaften mit Ölheizung zuordnen. In der Klasse der emissionsreichsten Gebäude (>52 kg CO2/m² im Jahr) finden sich mit Gasheizungen immerhin 5,5 Prozent und mit Ölheizung ganze 23,5 Prozent der Liegenschaften. Hier tragen Vermieter:innen 95 Prozent der CO2-Abgabe. Das sind Ergebnisse eines wissenschaftlichen Gutachtens, dass der Statistikprofessor Walter Krämer für ista erarbeitet hat. Die Wissenschaftler der TU Dortmund haben für das Gutachten Verbrauchsdaten von 242.849 Mehrfamilienhäusern für das Jahr 2020 aus dem ista Datenbestand ausgewertet und auf den bundesweiten Bestand mit 19,7 Millionen vermieteten Wohnungen hochgerechnet. Durch den Verbrauch lässt sich je Energieträger die emittierte Menge CO2 kalkulieren und damit die zu erwartenden Abgaben errechnen.

"Langfristig führt kein Weg an der Digitalisierung im Heizungskeller vorbei. Mit Hilfe eines CO2- und Heizungsmonitorings können sich Vermieter:innen kontinuierlich einen Überblick über den Zustand der Heizungsanlage sowie ihrer CO2-Belastung verschaffen und mit einer optimierten Betriebsführung, sowohl den Energieverbrauch als auch den CO2-Ausstoß wirksam reduzieren", ergänzt ista CEO Hagen Lessing.

Regionale Unterschiede: Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt Spitzenreiter bei emissionsarmen Gebäuden - Schlusslicht Schleswig-Holstein

Die Untersuchung zeigt: 15 Prozent der Gebäude in Deutschland weisen CO2-Emissionen von mehr 3,7 Tonnen CO2 pro Durchschnittwohnung auf. Besonders häufig finden sich diese emissionsreichen Gebäude in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Bayern. Hier entfallen in der Folge jeweils rund 55 Prozent der Abgabe auf die Vermieter:innen.

Den emissionsärmsten Gebäudebestand haben Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Ursächlich dafür sind u. a. der gute energetische Zustand der Gebäude dank des Sanierungsschubs in den 1990er Jahren in Ostdeutschland als auch der sehr geringe Anteil an Ölheizungen. Hier haben Vermieter:innen rund 44 Prozent der Abgabe zu schultern - also mehr als zehn Prozentpunkte weniger.

Quelle: ista SE (ots)

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