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RAF-Attentäter erbeuteten bei Braunmühl-Mord Geheimpapier

Archivmeldung vom 01.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Aktentasche (Symbolbild)
Aktentasche (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Den beiden RAF-Terroristen, die am 10. Oktober 1986 in Bonn den Diplomaten Gerold von Braunmühl erschossen, fiel bei dem Attentat ein geheimes Dokument in die Hände. Das zeigt ein Vermerk im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes (AA), den das Institut für Zeitgeschichte veröffentlicht hat, berichtet der "Spiegel".

Braunmühl, Abteilungsleiter im AA, wurde auf seinem Heimweg aus dem Büro ermordet. Die bis heute unbekannten Attentäter nahmen seine Aktentasche mit dem Geheimdokument mit. Es ging darin um eine Absprache unter den G7-Staaten. Sie sollte die Verbreitung atomwaffenfähiger Raketen verhindern. Nach außen vermittelten die sieben Länder den Eindruck, die Regelung behindere nicht die internationale Kooperation bei kommerzieller Weltraumtechnik. Intern vereinbarten sie indes, einander "von der Anwendung des Kontrollregimes auszunehmen" und diesen Sonderstatus auf kein weiteres Land auszudehnen. Besorgt notierte ein Bonner Diplomat am 3. April 1 987: Sollte die RAF den Inhalt des Dokuments bekannt machen, "könnte der Vorwurf der Gründung eines exklusiven Kartells gegen die Interessen der Dritten Welt erhoben werden".

Für den Notfall vereinbarte Bonn mit Frankreich, Italien, Großbritannien, Kanada, den USA und Japan eine Sprachregelung. Zugleich ließ die Bundesregierung in die Öffentlichkeit durchsickern, Braunmühls Mörder hätten nur Belangloses eingesteckt. Offenbar hoffte sie, diese würden die Bedeutung des Geheimpapiers verkennen. Womöglich zu Recht: Dessen Inhalt blieb tatsächlich geheim.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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