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Kartellamt will Autofahrern das Tanken erleichtern: Gesetz zu Benzinpreisen geplant

Archivmeldung vom 26.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Unmittelbar vor Pfingsten und den erneut steigenden Benzinpreisen greift das Bundeskartellamt das Thema wieder auf. "Die Preise an der Tankstelle beurteilen wir als Konsequenz unserer Sektoruntersuchung nicht als Wettbewerbspreise", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der Tageszeitung "Die Welt". Der Schaden daraus sei immens. "Wenn die Benzinpreise nur um 1,5 Cent im Jahr niedriger wären, würde das der deutschen Volkswirtschaft rund eine Milliarde Euro ersparen." "Ich glaube, dass hier einiges zu verbessern ist", sagte Mundt.

Deshalb will seine Behörde nun Preisvergleiche durch ein neues Gesetz erleichtern: Ölkonzerne sollen Preisänderungen in Echtzeit an eine Datenbank melden, daraus werden dann für jede Region die günstigsten Anbieter errechnet. "Mit einer entsprechenden Regelung könnte man jedenfalls erreichen, dass der Autofahrer auf dem Navigationsgerät, dem Handy oder auch dem Computer angezeigt bekommt, welche Tankstellen die besten Preise haben: wo in seiner näheren Umgebung die fünf günstigsten Stationen sind", sagte Mundt der "Welt". Die Informationen aus dem geplanten Markttransparenzstellengesetz müssten auch der Öffentlichkeit in sinnvoller Form zur Verfügung gestellt werden. Dafür müsste das vom Bundeswirtschaftministerium geplante Gesetz entsprechend umgestaltet werden. "Tankstellenunternehmen müssen ihre Preise aktuell an eine Datenbank melden. Autofahrer müssen diese Daten jederzeit abrufen können", forderte Mundt. Für alle Anbieter müsse es Pflicht sein mitzumachen. Und um zu verhindern, dass womöglich Wettbewerber die Daten als Instrument nutzen und die Konkurrenz beobachten, will das Kartellamt ähnlich wie in Österreich jeweils nur die fünf günstigsten Tankstellen anzeigen. "Wir wollen nicht nach dem Vorbild Österreichs regulieren, sondern allenfalls ein Element der österreichischen Regelung aufnehmen", sagte Mundt weiter.

In Österreich dürfen die Benzinpreise innerhalb von 24 Stunden nur einmal und zu einem festgelegten Zeitpunkt angehoben werden. "Der Benzinpreis muss wieder eine Orientierung für den Verbraucher bieten können. Heute weiß doch kaum ein Autofahrer, wo der Kraftstoff gerade günstig und wo er teuer ist", sagte Mundt. "Neben der Meldepflicht der Benzinpreise benötigen wir die Weitergabe an die Kunden - und zwar unmittelbar", forderte Mundt. Das sei aber nur ein erster Schritt. "Falls wir dann feststellen, dass die Preise so schnell schwanken, dass eine solche Datenbank nicht verlässlich ist, muss man vielleicht in einem zweiten Schritt darüber nachdenken, ob die Preise für eine gewisse Zeit nicht verändert werden dürfen", sagte Mundt. Die Verlässlichkeit der angezeigten Preise werde das Kriterium dafür sein, ob mehr oder weniger Regulierung am Benzinmarkt gebraucht werde. Die freien Tankstellen könnten von dem zweiten Schritt, der Festschreibung des Preises über einen bestimmten Zeitraum, ausgenommen werden.

Auch die Aussage der Ölkonzerne, Deutschland hätte mit die günstigsten Benzinpreise in Europa, überzeigt den Kartellamtspräsidenten nicht. "Wer sagt denn, dass die Preise bei uns nicht noch niedriger sein könnten? Deutschland hat die effektivsten und größten Tankstellen in Europa", sagte Mundt. Die Berechnungen, nach der die Ölbranche je Liter verkauftem Benzin nur einen Cent Gewinn macht, nimmt Mundt den Konzernen nicht ab. "Das hat noch niemand wirklich nachgewiesen", sagte der Kartellamtspräsident.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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